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GDV-Forderung: Keine Versicherungspflicht für leichte Drohnen

München, 13.12.2016 | 12:33 | kro

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert, leichte Drohnen von der aktuell bestehenden Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge zu befreien. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung hervor.

Drohne in HandLaut GDV sollten kleine Drohnen nicht versicherungspflichtig sein.
Demnach werden vom geltenden Luftverkehrsgesetz alle Drohnen gleich behandelt – unabhängig von Größe und Gewicht. Ein Versicherungsschutz ist derzeit nur für Drohnen, die eindeutig als Spielzeug anzusehen sind, nicht vorgeschrieben. Der Gesetzgeber hat bisher keine verbindliche Aussage bezüglich der Grenze zwischen Spielzeug und Luftfahrzeug getroffen.

Der GDV sieht dies als problematisch an, da in jedem Streitfall über diese Frage einzeln zu entscheiden wäre, und plädiert daher für eine neue Gesetzesregelung. „Eine Klarstellung an dieser Stelle ist überfällig und würde allen Beteiligten – Drohnen-Piloten, Geschädigten und Versicherern – unmittelbar zu mehr Rechtssicherheit verhelfen“, so GDV-Geschäftsführer Bernhard Gause.

Der Vorschlag beinhaltet, Drohnen mit einem Abfluggewicht von maximal 250 Gramm von der Versicherungspflicht auszunehmen und als Spielzeug einzustufen. Alles darüber wäre dann ein Luftfahrzeug. Die Schäden der Spielzeugdrohnen wären dann problemlos von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt, so Gause weiter.

Bis dahin empfiehlt der GDV allen Drohnen-Piloten, sich bei ihrem Versicherer zu erkundigen, ob ihre jeweilige Drohne in ihrem Privathaftpflichtvertrag versicherbar ist – oder bei Bedarf eine eigene Versicherung abzuschließen.
 

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