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München, 24.2.2017 | 10:42 | kro
In Mittelfranken hat sich eine Drohne in einer Stromleitung auf der S-Bahn-Strecke zwischen Röthenbach und Lauf verfangen.
Hobbypiloten sind gesetzlich dazu verpflichtet ihre Drohne gegen Haftpflichtrisiken zu versichern.
Laut aktueller CHECK24-Analyse können in der Haftpflichtversicherung Zusatzleistungen zu sehr geringen Kosten hinzugebucht werden.
Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 haben sich drei Viertel der Verbraucher in Deutschland mit einer Privathaftpflicht abgesichert.