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Private Krankenversicherung: BGH hält Prämienanpassungen in der PKV für rechtens

München, 20.12.2018 | 10:55 | mst

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die privaten Krankenversicherer in einem Rechtsstreit gestützt. Die Unabhängigkeit eines Treuhänders könnten Zivilgerichte nicht überprüfen, urteilten die Richter.
 

Stethoskop auf Taschenrechner mit Dokument darunterBeitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung muss stets ein Treuhänder überprüfen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch entschieden, dass die Unabhängigkeit eines Treuhänders in der privaten Krankenversicherung nicht von Zivilgerichten überprüft werden kann (Aktenzeichen: IV ZR 255/17). Eine Prämienanpassung könne daher nicht allein deswegen unwirksam sein, weil der Gutachter möglicherweise nicht unabhängig vom Versicherer sei.
 
Ein Mann hatte den Versicherer Axa verklagt, bei dem er privat krankenversichert ist. Er hielt seine Beitragserhöhungen der Jahre 2012 und 2013 für unwirksam. Er hatte eine fehlende Unabhängigkeit des Treuhänders bemängelt und kritisiert, dass die Axa die Erhöhungen nicht ausreichend begründet habe.
 

In den Vorinstanzen hatte der Versicherer verloren

In den Vorinstanzen hatte die beklagte Axa noch verloren und war dazu verurteilt worden, die Beitragserhöhungen der Jahre 2012 bis 2015 zurückzuzahlen. Die Richter hatten festgestellt, dass der Treuhänder bereits seit mehr als 15 Jahren für den Axa-Konzern gearbeitet hatte und von diesem einen Großteil seines Gehalts bezog. Zudem erhielt er von einem Unternehmen, das mit der Axa verbunden ist, ein Ruhegehalt.
 
Die Unabhängigkeit des Treuhänders sei eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Beitragsanpassungen in der PKV wirksam würden, hatten die Richter der Vorinstanzen geurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte hingegen im August entschieden, dass die Unabhängigkeit eines Gutachters in einem Zivilprozess gar nicht überprüft werden könne.
 
Dieser Position ist der BGH jetzt gefolgt. Die Karlsruher Richter hoben das Berufungsurteil auf und wiesen den Fall an das Berufungsgericht zurück. Dieses muss nun prüfen, ob die Beitragserhöhungen an sich korrekt und ausreichend begründet waren.
 

Der Gutachter in der PKV

In der privaten Krankenversicherung muss ein Gutachter alle Prämienpassungen der Versicherungen überprüfen und genehmigen. Er soll nach den gesetzlichen Regelungen unabhängig entscheiden und sicherstellen, dass die Anpassungen im Sinne der Versichertengemeinschaft sind. Zugelassen und überwacht werden die Treuhänder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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