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München, 20.12.2018 | 10:55 | mst
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die privaten Krankenversicherer in einem Rechtsstreit gestützt. Die Unabhängigkeit eines Treuhänders könnten Zivilgerichte nicht überprüfen, urteilten die Richter.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt.
In 2020 sind mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Die Zahl der Vollversicherungen blieb fast unverändert.
Der BGH hat über Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden. Die Richter erklärten die verhandelten Erhöhungen für teilweise unwirksam.