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Präventionsgesetz: Private Krankenversicherung will Leistungen erhöhen

München, 18.6.2015 | 12:36 | mst

Der Bundestag will am heutigen Donnerstag das Präventionsgesetz beschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung soll danach ihre Ausgaben für Gesundheitsförderung und Prävention mehr als verdoppeln. Auch die privaten Krankenversicherer wollen ihre Leistungen auf diesem Gebiet jetzt erhöhen.

Patientin auf Liege bei einer PhysiotherapieDie privaten Krankenversicherer wollen ihre Mittel zur Prävention aufstocken.
Der Vorsitzende des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue, sagte laut einem Bericht der Versicherungswirtschaft-heute, dass man die freiwilligen Leistungen für Prävention erhöhen werde. Die Mittel sollen von sieben auf 20 Millionen Euro erhöht werden. Damit dürfte der PKV-Verband einen Sitz in der geplanten Nationalen Präventionskonferenz erhalten.
 
In der Konferenz sollen Sozialversicherungen, Bund, Länder sowie kommunale Spitzenverbände geeignete Präventionsmaßnahmen abstimmen. Das Gesetz sieht vor, dass die privaten Kranken- und Pflegeversicherer ebenfalls vertreten sind, sofern sie sich an den Kosten beteiligen.
 
Gesetzliche Kassen erhöhen Präventionsleistungen auf 7 Euro je Versicherten
 
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat dem Präventionsgesetz bereits am Mittwoch zugestimmt. Danach werden die gesetzlichen Kassen ihre Mittel zur Prävention von derzeit jährlich rund drei auf sieben Euro je Versicherten mehr als verdoppeln. Die Krankenkassen würden damit im Jahr rund 490 Millionen Euro für die Gesundheitsförderung ausgeben. Rechnet man die Beiträge der Pflegekassen hinzu, stehen der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt 511 Millionen jährlich für die Prävention zur Verfügung.
 
Vor allem kleine und mittelständische Betriebe sollen vermehrt Leistungen erhalten, um ihre betriebliche Gesundheitsförderung auszubauen. Auch die Früherkennungsuntersuchungen für Versicherte sollen zu präventiven Gesundheitsuntersuchungen ausgeweitet werden. Eltern müssen zukünftig zudem eine ärztliche Beratung zum Impfschutz nachweisen, wenn ihr Kind eine Kita besucht.

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