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München, 18.12.2014 | 15:55 | mst
Die Bundesregierung hat mit dem Versorgungsstärkungs- und Präventionsgesetz am Mittwoch zwei gesundheitspolitische Vorhaben beschlossen. Mit den Vorgaben sollen vor allem die medizinische Versorgung auf dem Land verbessert und Krankheiten effektiver vorgebeugt werden. Das Versorgungsstärkungsgesetz soll dabei Anreize für Mediziner schaffen, sich auf dem Land niederzulassen.
Nach den Gesetzesplänen wird dazu unter anderem ein Strukturfonds eingerichtet, um Niederlassungen in ländlichen Regionen zu fördern. Zudem sollen Kommunen künftig medizinische Versorgungszentren gründen dürfen. Arztpraxen in überversorgten Gebieten sollen hingegen nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten sinnvoll ist. Gute medizinische Versorgung dürfe auch in Zukunft keine Frage des Wohnorts sein, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Das Gesetz sieht zudem vor, sogenannte Terminservicestellen einzurichten. Sie sollen Versicherten innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt vermitteln.
Mit dem Präventionsgesetz will die Regierung dafür sorgen, dass Krankheiten künftig vermieden werden, bevor sie überhaupt entstehen. Dazu sollen die Krankenkassen ihre Ausgaben für Präventionsleistungen mehr als verdoppeln: von derzeit rund drei auf sieben Euro pro Versichertem. Damit würden die Kassen jährlich rund 490 Millionen Euro für Gesundheitsförderung und Prävention ausgeben. Die Pflegekassen sollen zusätzlich 21 Millionen Euro im Jahr für entsprechende Maßnahmen in Pflegeheimen aufwenden.
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass die Früherkennungsuntersuchungen für alle Altersgruppen weiterentwickelt werden und eine Nationale Präventionskonferenz sämtliche Maßnahmen abstimmt. Die privaten Kranken- und Pflegeversicherer dürfen an der Präventionskonferenz mitwirken, wenn sie sich finanziell beteiligen.
Aktualisierung:
Präventionsgesetz: Private Krankenversicherung will Leistungen erhöhen
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