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München, 23.10.2023 | 16:59 | dor
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt. Die Verordnung sieht unter anderem erneut eine deutliche Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) vor. Zudem wird auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben.
Für gutverdienende Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedeutet das steigende Beiträge und einen erschwerten Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV).
Der Bundeszuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beträgt 2024 14,5 Milliarden Euro. Experten rechnen mit weiter steigenden Steuerzuschüssen in den kommenden Jahren und warnen vor den Folgen für junge Generationen.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist 2024 bereits von 1,6 auf 1,7 Prozent gestiegen, für 2025 wird die bislang größte Erhöhung vermutet.