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München, 23.10.2023 | 16:59 | dor
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt. Die Verordnung sieht unter anderem erneut eine deutliche Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) vor. Zudem wird auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist 2024 bereits von 1,6 auf 1,7 Prozent gestiegen, für 2025 wird die bislang größte Erhöhung vermutet.
In 2020 sind mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Die Zahl der Vollversicherungen blieb fast unverändert.
Der BGH hat über Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden. Die Richter erklärten die verhandelten Erhöhungen für teilweise unwirksam.