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München, 23.10.2023 | 16:59 | dor
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt. Die Verordnung sieht unter anderem erneut eine deutliche Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) vor. Zudem wird auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben.
Nun haben auch die drei größten Kassen ihre Beiträge für 2025 veröffentlicht - Versicherte müssen mit zusätzlichen Kosten von bis zu 827 Euro pro Jahr rechnen.
Die Debeka hat für das kommende Jahr deutliche Preisanpassungen angekündigt. Ab Januar 2025 werden die Beiträge je nach Tarif und Alter bis zu 40 Prozent steigen. Besonders Beamte und Angestellte sind betroffen.
Für gutverdienende Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedeutet das steigende Beiträge und einen erschwerten Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV).