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Private Krankenversicherung: Erhöhung der Sozialversicherungskennzahlen 2024: Das sind die Auswirkungen für die Krankenversicherung

München, 23.10.2023 | 16:59 | dor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt. Die Verordnung sieht unter anderem erneut eine deutliche Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) vor.  Zudem wird auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben.

Eine Studie kam zu dem Ergebnis, dass viele PKV-Tarife nur mangelhaften Versicherungsschutz bieten.Durch die erneute Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wird der Wechsel in die private Krankenversicherung weiter erschwert
Laut der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 soll die Versicherungspflichtgrenze von bisher 66.600 Euro auf 69.300 Euro Brutto-Jahreseinkommen steigen. Die Versicherungspflichtgrenze, oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, legt fest, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben. Mit der neuen Versicherungspflichtgrenze wäre also ein monatliches Bruttoeinkommen von 5.775 Euro notwendig, um die Voraussetzungen für Versicherungsfreiheit zu erfüllen.
 
Durch die erneute Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wird der Wechsel in die private Krankenversicherung weiter erschwert. Zusätzlich wurde eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für 2024 festgelegt. Sie bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird. Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, steigen also die Höchstbeiträge zur Krankenversicherung für Gutverdiener. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 59.850 Euro auf 62.100 Euro, was besonders bei gutverdienenden Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu Mehrkosten in der GKV führen wird.
 
Nimmt man die prognostizierte Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozent in die Kalkulation mit auf, kommen auf gesetzlich Versicherte Mehrkosten von bis zu 213,30 Euro im Jahr zu, während die Kosten in der privaten Absicherung davon unberührt bleiben.

Bevor die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates. Dies gilt jedoch nur noch als Formsache, weshalb Versicherte sich bereits auf die Erhöhungen einstellen können.
 

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