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München, 19.4.2013 | 15:28 | mtr
Die Bundesärztekammer hat sich klar dafür ausgesprochen, das duale Gesundheitssystem in Deutschland zu erhalten und weiter auszubauen. Das geht aus einer Reformskizze zur Finanzierung der Krankenversicherung hervor. Der Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung müsse demnach beibehalten werden Nur indem die Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung beibehalten wird, könnte das Gesundheitssystem zukunftsfest gemacht und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten sichergestellt werden. Hierfür sei es dringend erforderlich, die Finanzautonomie der gesetzlichen Krankenversicherung wiederherzustellen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt.
In 2020 sind mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Die Zahl der Vollversicherungen blieb fast unverändert.
Der BGH hat über Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden. Die Richter erklärten die verhandelten Erhöhungen für teilweise unwirksam.