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Bundesärztekammer (BÄK)

Die Bundesärztekammer vertritt als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung mehr als 480.000 Ärzte in Deutschland. Als Arbeitsgemeinschaft der 17 Ärztekammern in Deutschland liegt ihre Hauptaufgabe in der Sicherung einer guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung.
 
Weitere Aufgaben der Bundesärztekammer sind die Beratung und Unterrichtung der Ärzte, die Schaffung einheitlicher Regelungen der ärztlichen Berufspflichten sowie die Pflege von Kontakten zur Bundesregierung, zum Bundesrat und zu den politischen Parteien (Lobbyarbeit). Auch die Fort- und Weiterbildung der Ärzte sowie die Qualitätssicherung gehören zu den Aufgaben der Ärztekammer.
 
Darüber hinaus beschäftigt sich die Bundesärztekammer mit ethischen und rechtlichen Themen, wie etwa der Patientenverfügung, Patientenrechten und der medizinischen Forschung am Menschen. Aktuell nehmen auch Themen wie die medizinische Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund oder von Patienten ohne gültigen Aufenthaltsstatus immer mehr Raum ein.

Organisation der Bundesärztekammer

Deutscher Ärztetag
Der Deutsche Ärztetag, das „Parlament der Ärzteschaft“, ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer und findet einmal pro Jahr in wechselnden deutschen Städten statt. Zum Deutschen Ärztetag entsenden die Landesärztekammern 250 Delegierte.
 
Vorstand
Der Vorstand der Bundesärztekammer besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten sowie den Präsidenten der Landesärztekammern, die gleichzeitig Mitglieder der Bundesärztekammer sind und zwei weiteren Ärzten. Der Vorstand wird durch den Deutschen Ärztetag gewählt.
 
Gremien
Zahlreiche ständige und zeitweilige Gremien leisten die Arbeit der Bundesärztekammer.
Die Fachthemen werden dabei meist von ehrenamtlich besetzten Ausschüssen erarbeitet, die bundesweite Abstimmung mit den Landesärztekammern erfolgt dagegen in den ständigen Konferenzen der Bundesärztekammer.
 
Es gibt unter anderem Gremien für Organtransplantationen, den wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer, den wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie, die Ethikkommission und die ständige Vertretung der Geschäftsführungen und Vorsitzenden der Ethikkommissionen der Landesärztekammern.

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