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Beitrag Pflegeversicherung: Arbeitnehmer sollen für Reformationstag zahlen

München, 10.4.2018 | 11:51 | mst

Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen den Reformationstag zu einem gesetzlichen Feiertag machen. Die Arbeitgeber fordern, als Ausgleich den Beitrag zur Pflegeversicherung für die Beschäftigten zu erhöhen. Die Bundesländer widersprechen.

Mechaniker bei der Arbeit in ProduktionshalleArbeitnehmer im Norden sollen künftig mehr für die Pflegeversicherung zahlen.
Arbeitgeber in Norddeutschland fordern, dass Arbeitnehmer für einen arbeitsfreien Reformationstag einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen müssten. „Wenn die norddeutschen Länder daran festhalten, den Reformationstag als Feiertag einzuführen, muss es dafür einen Ausgleich für die Unternehmen geben“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Steffen Kampeter der Bild-Zeitung (Ausgabe vom Dienstag).
 
Nach Bundesrecht sei es zwingend vorgeschrieben, dass in diesem Fall der Pflegebeitrag für die Beschäftigten um 0,5 Prozentpunkte steigen müsse, sagte Kampeter. Den Feiertag gebe es nicht zum Nulltarif.
 

Beschäftigte in Sachsen zahlen 0,5 Prozentpunkte mehr

Die Landesregierungen von Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen den Reformationstag am 31. Oktober in einen arbeitsfreien Feiertag umwandeln. Die Arbeitgeber berufen sich auf eine gesetzliche Regelung, die seit der Einführung der Pflegeversicherung 1994 für Sachsen gilt. Das Bundesland hatte als einziges den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag beibehalten.
 
Dafür müssen die Beschäftigten dort 0,5 Prozentpunkte mehr für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen, die Arbeitgeber 0,5 Prozentpunkte weniger. Das soll die Mehrkosten der Unternehmen ausgleichen. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies eine Belastung von bis zu 265,50 Euro im Jahr.
 

Bremen: Keine Ansatzpunkte für automatische Erhöhung

Die Bundesländer sehen dies jedoch anders. Der Senatssprecher von Bremen, André Städler, erklärte, das Gesetz sehe eine Erhöhung des Beitrags nur dann vor, wenn der neue Feiertag stets auf einen Werktag falle. Der Reformationstag kann jedoch auch ein Samstag oder Sonntag sein. Es gebe daher keine Ansatzpunkte für eine automatische Erhöhung, sagte Städler der Bild.

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