Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
zahn@check24.de für Zahnzusatzversicherung
krankenhaus@check24.de für Krankenhauszusatzversicherung
zusatzschutz@check24.de für Heilpraktiker- und Brillenversicherung
München, 13.9.2018 | 16:44 | mst
Ein Zahnarzt setzte einer Patientin acht Zahnimplantate fehlerhaft ein. Der Mediziner forderte trotzdem rund 34.000 Euro – zu Unrecht, urteilte der Bundesgerichtshof.
Der Bundesrat hat der geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 22.11.2024 zugestimmt.
Am 15. Mai 2024 wurde die Krankenhausreform vom Bundeskabinett verabschiedet. Diese sieht eine umfassende Neustrukturierung und Qualitätssteigerung der Krankenhäuser vor.
Das Amalgam-Verbot soll im Januar 2025 in Kraft treten. Damit fällt die einzige Zahnfüllung weg, für die gesetzlich Versicherte keine Zuzahlung leisten müssen.