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Zahnimplantate: BGH: Patientin muss für fehlerhafte Implantate nicht zahlen

München, 13.9.2018 | 16:44 | mst

Ein Zahnarzt setzte einer Patientin acht Zahnimplantate fehlerhaft ein. Der Mediziner forderte trotzdem rund 34.000 Euro – zu Unrecht, urteilte der Bundesgerichtshof.

Zahnärztin bei einer BehandlungZahnärztin bei einer Behandlung: Bei gravierenden Behandlungsfehlern müssen Patienten kein Honorar zahlen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Patienten bei einer fehlerhaften Behandlung durch den Zahnarzt gestärkt. Das geht aus einem aktuellen Urteil vom Donnerstag hervor (Aktenzeichen: III ZR 294/16).
 
In dem verhandelten Fall hatte ein Zahnarzt einer Patientin acht Implantate eingesetzt. Die Patientin brach die Behandlung jedoch wegen Komplikationen vorzeitig ab. Daher unterblieb die vorgesehene prothetische Versorgung der Zahnimplantate. Der Zahnarzt machte ein Honorar in Höhe von rund 34.000 Euro für die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen geltend.
 
Die Patientin weigerte sich jedoch zu zahlen, da sämtliche Implantate nicht tief genug und an den falschen Stellen im Kieferknochen verankert waren. Sie seien daher völlig unbrauchbar, argumentierte die Frau und berief sich dabei auf einen medizinischen Gutachter.
 

BGH verwirft Entscheidung des Oberlandesgerichts

Das Oberlandesgericht Celle hatte die Frau noch zur Zahlung des Honorars verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf jetzt diese Entscheidung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Implantate fehlerhaft eingesetzt wurden. Die Behandlung sei für die Frau durch die offenkundigen Fehler insgesamt nutzlos gewesen. Die Behandlungsfehler seien dabei so gravierend, dass sie auch ein Nachbehandler nicht mehr korrigieren könne.
 
Der BGH verwies den Fall an das Oberlandesgericht zurück. Dieses müsse nun prüfen, ob der Zahnarzt noch Leistungen abrechnen dürfe, die über die fehlerhaft eingesetzten Implantate hinausgingen.

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