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München, 13.9.2018 | 16:44 | mst
Ein Zahnarzt setzte einer Patientin acht Zahnimplantate fehlerhaft ein. Der Mediziner forderte trotzdem rund 34.000 Euro – zu Unrecht, urteilte der Bundesgerichtshof.
Das Amalgam-Verbot soll im Januar 2025 in Kraft treten. Damit fällt die einzige Zahnfüllung weg, für die gesetzlich Versicherte keine Zuzahlung leisten müssen.
Derzeit schließen Eltern vermehrt Krankenhaus-Zusatzversicherungen (KHZV) für ihre Kinder ab. Im Dezember 2022 lag die Anzahl der Anträge für einen solchen Versicherungsschutz 54 Prozent über dem Jahresdurchschnitt. Das ergab eine Auswertung des Vergleichsportals CHECK24.
In ihrem aktuellen Test der Zahnzusatzversicherung hat die Stiftung Warentest insgesamt 244 Tarife untersucht. Mehr als ein Drittel erhielt ein "sehr gut".