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EU-Vorschrift: Amalgam-Einsatz ab 2018 begrenzt

München, 9.12.2016 | 12:26 | are

Die kostengünstige Methode, Löcher in Zähnen zu füllen, soll ab dem Jahr 2018 nur noch eingeschränkt angewendet werden. Bei Schwangeren und Kindern soll Amalgam nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Das geht aus einer neuen Vorschrift der Europäischen Union hervor.

Zahnarzt junge PatientinZahnärzte sollen Amalgam bei Kindern und Schwangeren ab 2018 nicht mehr einsetzen.
Demnach soll Amalgam ab dem 1. Juli 2018 nicht mehr bei Kindern mit Milchzähnen, Schwangeren und stillenden Müttern eingesetzt werden. Grundsätzlich bleibt das Material allerdings erlaubt. Bis 2020 wird nun geprüft, ob Zahnärzte ab dem Jahr 2030 ganz darauf verzichten können.
 
Die neue Vorschrift ist ein Kompromiss, der zwischen dem EU-Parlament, den Mitgliedsländern und der EU-Kommission ausgehandelt wurde, um die Verwendung des im Amalgam enthaltenen Quecksilbers einzudämmen. 75 Tonnen Quecksilber werden durch Amalgam jährlich innerhalb der EU in Umlauf gebracht.
 

Amalgam ist nach wie vor Regelleistung

Seit Jahrzehnten wird Amalgam als Füllmaterial in der Zahnmedizin eingesetzt. Der Streitpunkt bei der Verwendung des Amalgams ist das darin enthaltene, giftige Quecksilber. Kritiker behaupten, dass sich dieses im menschlichen Körper anlagern könnte.
 
Die EU-Kommission schätzt Amalgamfüllungen für Patienten als ungefährlich ein. Auch die gesetzlichen Krankenkassen sehen Amalgam als Regelleistung vor. Wünscht ein Patient eine andere Art der Füllung, muss er die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen – es sei denn, er hat eine private Zahnzusatzversicherung.

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