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München, 9.12.2016 | 12:26 | are
Die kostengünstige Methode, Löcher in Zähnen zu füllen, soll ab dem Jahr 2018 nur noch eingeschränkt angewendet werden. Bei Schwangeren und Kindern soll Amalgam nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Das geht aus einer neuen Vorschrift der Europäischen Union hervor.
Das Amalgam-Verbot soll im Januar 2025 in Kraft treten. Damit fällt die einzige Zahnfüllung weg, für die gesetzlich Versicherte keine Zuzahlung leisten müssen.
Derzeit schließen Eltern vermehrt Krankenhaus-Zusatzversicherungen (KHZV) für ihre Kinder ab. Im Dezember 2022 lag die Anzahl der Anträge für einen solchen Versicherungsschutz 54 Prozent über dem Jahresdurchschnitt. Das ergab eine Auswertung des Vergleichsportals CHECK24.
In ihrem aktuellen Test der Zahnzusatzversicherung hat die Stiftung Warentest insgesamt 244 Tarife untersucht. Mehr als ein Drittel erhielt ein "sehr gut".