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München, 9.12.2016 | 12:26 | are
Die kostengünstige Methode, Löcher in Zähnen zu füllen, soll ab dem Jahr 2018 nur noch eingeschränkt angewendet werden. Bei Schwangeren und Kindern soll Amalgam nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Das geht aus einer neuen Vorschrift der Europäischen Union hervor.
Der Bundesrat hat der geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 22.11.2024 zugestimmt.
Am 15. Mai 2024 wurde die Krankenhausreform vom Bundeskabinett verabschiedet. Diese sieht eine umfassende Neustrukturierung und Qualitätssteigerung der Krankenhäuser vor.
Das Amalgam-Verbot soll im Januar 2025 in Kraft treten. Damit fällt die einzige Zahnfüllung weg, für die gesetzlich Versicherte keine Zuzahlung leisten müssen.