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München, 20.9.2013 | 15:45 | mtr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der AOK Nordost untersagt, private Krankenzusatzversicherungen anzubieten. Das entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch. Die Karlsruher Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Krankenkasse sowohl die erforderliche Registrierung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie eine gewerberechtliche Erlaubnis fehlen würden - auch einzelne Mitarbeiter könnten dies nicht vorweisen.
Der Bundesrat hat der geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 22.11.2024 zugestimmt.
Am 15. Mai 2024 wurde die Krankenhausreform vom Bundeskabinett verabschiedet. Diese sieht eine umfassende Neustrukturierung und Qualitätssteigerung der Krankenhäuser vor.
Das Amalgam-Verbot soll im Januar 2025 in Kraft treten. Damit fällt die einzige Zahnfüllung weg, für die gesetzlich Versicherte keine Zuzahlung leisten müssen.