Expertenberatung
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob sich eine bestimmte Krankenzusatzversicherung für Sie oder einen Familienangehörigen lohnt, beraten unsere Experten Sie gerne unverbindlich und kostenlos. Sie erreichen sie per E-Mail oder durch ein persönliches Telefonat.
Wie viel kostet eine Krankenzusatzversicherung?
Abhängig von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand sowie den versicherten Leistungen erhalten Sie eine Krankenzusatzversicherung bereits für wenige € im Monat. Je höher die Leistungen, die die von Ihnen gewählte Krankenzusatzversicherung bietet, desto höher sind Ihre Kosten. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass Sie einen Tarif wählen, in dem Alterungsrückstellungen gebildet werden. Solche Tarife sind zu Beginn teurer als Tarife ohne Alterungsrückstellungen, allerdings sind altersbedingte Beitragserhöhungen durch die Rückstellungen ausgeschlossen.
Allgemein gilt: Je später Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen, desto höher sind auch Ihre monatlichen Beiträge. Falls Sie Ihre Beiträge jährlich statt monatlich bezahlen, gewähren manche Versicherer zusätzliche Vergünstigungen.
Durch den CHECK24 Vergleich erfahren Sie umgehend, mit welchen Kosten Sie für Ihren persönlichen Tarif rechnen müssen.
Kosten der verschiedenen Krankenzusatzversicherungen aus dem CHECK24 Vergleich für eine 30-jährige Person, Stand: Mai 2023
Versicherung
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Kosten
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Krankenhauszusatzversicherung
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ab etwa 9 € / Monat
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Zahnzusatzversicherung
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ab etwa 9 € / Monat
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Heilpraktikerzusatzversicherung
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ab etwa 8 € / Monat
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Brillenzusatzversicherung
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ab etwa 5 € / Monat
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Ambulante Zusatzversicherung
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ab etwa 10 € / Monat
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Auslandskrankenversicherung
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ab etwa 8 € / Jahr
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Pflegezusatzversicherung
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ab etwa 14 € / Monat
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Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
In der Regel müssen Sie für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung vorab kurze Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand beantworten. In Ausnahmefällen kann das Ergebnis der Befragung dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft Ihren Antrag auf Versicherung ablehnt, Leistungen ausschließt oder einen Risikozuschlag erhebt. Etwa, wenn Sie an einer chronischen oder besonders schweren Erkrankung leiden.
Tarife ohne Gesundheitsprüfung verzichten hingegen auf die Selbstauskunft. Einen solchen Tarif können Sie auch dann abschließen, wenn Sie an mehreren Vorerkrankungen leiden, die einen Vertragsabschluss sonst verhindern würden. Die Leistungen solcher Tarife sind allerdings meist eingeschränkt. Auch sind Leistungen, die mit den Vorerkrankungen in Verbindung stehen, in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Annahme, dass die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung nichts von Ihren Vorerkrankungen weiß, ist falsch. So werden Versicherungsgesellschaften besonders dann skeptisch, wenn kurz nach Vertragsabschluss ein Leistungsfall eintritt. In diesem Fall nimmt der Versicherer Kontakt zu den behandelnden Ärzten auf. Erhält der Versicherer die Information, dass die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss angeraten war, wird er die Leistung verweigern. Sollten Sie vor Ihrem Versicherungsantrag eine Beratung wünschen, helfen unsere Versicherungsexperten Ihnen gerne weiter.
In einigen Fällen können Sie die Gesundheitsprüfung auch mit einer Vorerkrankung bestehen. Aufgrund der Leistungsbeschränkungen sollten Sie auf Tarife ohne Gesundheitsprüfung nur dann zurückgreifen, wenn Sie sich ansonsten nicht versichern können.
Kostenloser Krankenzusatzversicherung Vergleich
Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 können Sie mehrere Hundert verschiedene Tarife für Krankenzusatzversicherungen miteinander vergleichen. Viele der Tarife können sofort online abgeschlossen werden. Auf Wunsch können Sie sich vor einem Vertragsabschluss zunächst ein unverbindliches Angebot anfordern.
Bei Fragen rund um das Thema Krankenzusatzversicherungen, benötigten Informationen zu einem speziellen Tarif oder für ein persönliches Beratungsgespräch rufen Sie uns gerne an. Unsere unabhängigen Experten für Krankenzusatzversicherungen beraten Sie individuell zu Ihrer Situation und finden den bestmöglichen Tarif für Sie.
Häufige Fragen
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Welche Krankenzusatzversicherung ist die beste?
Eine pauschal richtige Antwort auf diese Frage gibt es nicht, da Sie eine Krankenzusatzversicherung nur dann abschließen sollten, wenn Sie potenziell auch Leistungen beziehen werden.
Sollte beispielsweise Ihre berufliche Situation oder Ihre Freizeit mit einem hohen Verletzungsrisiko verbunden sein, ist der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung für Sie sinnvoll.
Legen Sie hingegen Wert auf alternativmedizinische Behandlungen, empfiehlt sich der Abschluss einer Heilpraktikerzusatzversicherung.
Benötigen Sie regelmäßig eine neue Sehhilfe, können Sie sich durch den Abschluss einer Brillenzusatzversicherung regelmäßige Zuschüsse sichern.
Profitieren Sie nicht von den jeweiligen Leistungen, ist auch der Abschluss der entsprechenden Versicherung nicht ratsam.
Welche Krankenzusatzversicherung die beste ist, hängt daher immer von Ihren individuellen Lebensumständen und Bedürfnissen ab.
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Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz und welche nicht?
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet lediglich 60 % der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Es handelt sich dabei um eine Behandlung, die Sie so umfangreich wie nötig und so günstig wie möglich versorgt. Teure Behandlungen wie der Lückenschluss durch ein Implantat sind von der GKV nicht vorgesehen. Statt eines Implantats erhalten Sie in diesem Fall für gewöhnlich eine dreigliedrige Brücke.
Sie können auch ohne Zahnzusatzversicherung kostspielige Behandlungen erhalten, allerdings übernimmt die Krankenkasse nur den Teil der Kosten, den sie auch für die Regelversorgung übernommen hätte. Die Differenz beträgt nicht selten mehr als 1.000 €.
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Kann ich eine Krankenzusatzversicherung für meine ganze Familie abschließen?
Bei Krankenzusatzversicherungen handelt es sich um Individualverträge. Jeder Versicherungsnehmer benötigt daher einen eigenen Tarif für seine persönliche Absicherung. Dies liegt daran, dass jede versicherte Person ein individuelles Versicherungsrisiko vorweist, dass von der Versicherungsgesellschaft eingeschätzt werden muss.
Natürlich ist es jedoch möglich, dass Sie für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abschließen. Dabei fallen für jedes Familienmitglied eigene Beiträge an.
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Für welche Leistungen kommen Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherungen nicht auf?
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Leistungen während der Wartezeit (außer bei Unfall).
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Leistungen für Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten waren oder begonnen haben.
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Den Teil einer Leistung, der die zeitlich bedingte Erstattungshöchstgrenze übersteigt.
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Was sind typische Gesundheitsfragen, die ich in der Gesundheitsprüfung beantworten muss?
Abhängig von der Versicherung, die Sie abschließen wollen, interessiert sich die Versicherungsgesellschaft für andere Aspekte. Die Gesundheitsfragen beschränken sich dabei nicht auf Ihre körperliche Gesundheit. Für eine Einschätzung Ihres persönlichen Versicherungsrisikos werden Sie häufig zu Ihrer beruflichen Situation befragt.
Für den Abschluss mancher Verträge stellt der Versicherer auch die Frage, ob Sie sich kürzlich in psychotherapeutischer Behandlung befanden.
Gängige Gesundheitsfragen sind:
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Fragen zu Ihrer Größe und Ihrem Gewicht
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Befinden Sie sich aktuell in ärztlicher Behandlung oder ist eine Behandlung angeraten?
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Leiden Sie an einer Allergie?
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Befanden Sie sich innerhalb der letzten 5 Jahre in ärztlicher Behandlung?
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Leiden Sie an Epilepsie?
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Wurden Sie in den letzten 5 Jahren stationär in einem Krankenhaus behandelt?
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Leisten Krankenzusatzversicherungen auch im Ausland, sodass ich auf eine Auslandskrankenversicherung verzichten kann?
Nicht selten leisten Krankenzusatzversicherungen auch für Leistungen, die Sie im Ausland beziehen. Ob dies auch in Ihrem Tarif der Fall ist, erfahren Sie in den Tarifdetails oder im persönlichen Gespräch mit den Krankenzusatz-Experten von CHECK24. Wissen Sie bereits im Vorfeld, dass Sie Leistungen im Ausland beziehen wollen, sollten Sie sich dennoch absichern und die Kostenübernahme vor Antritt der Reise mit Ihrem Versicherer besprechen.
Bei Bezug von Leistungen im Ausland sollten Sie immer eine möglichst detaillierte Rechnung vom Arzt fordern. Ohne den Kostennachweis wird keine Versicherung für die Behandlung aufkommen.
Eine der wichtigsten Leistungen bei Auslandsaufenthalten ist der Krankenrücktransport nach Deutschland. Die einzigen Versicherungen, die hierfür aufkommen, sind die Krankenhauszusatzversicherungen und Auslandskrankenversicherungen. Da Auslandskrankenversicherungen allerdings auch Leistungen wie die Übernahme von Bergungskosten bieten, die von anderen Versicherungen nicht abgedeckt sind, sollten Sie diese bei einer Auslandsreise möglichst immer abschließen.
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Worin unterscheiden sich private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen?
Die private Krankenversicherung ist ein alternatives Modell zur gesetzlichen Krankenversicherung, das zwar erhöhte Leistungen bietet, jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. So ist die private Krankenversicherung vor allem für Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit besonders hohem Jahreseinkommen vorgesehen.
Private Krankenzusatzversicherungen sind hingegen exklusiv für Mitglieder der GKV, die ihren Versicherungsschutz erweitern möchten. Sie können die Tarife also zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Dadurch können Sie Leistungen erhalten, die denen der privaten Krankenversicherung sehr ähnlich sind oder diese sogar übersteigen.
Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können sich nur unter strengen Voraussetzungen wieder gesetzlich versichern. Private Krankenzusatzversicherungen können hingegen einfach gekündigt werden, wenn der Versicherungsschutz nicht mehr benötigt werden sollte. Hierbei gelten allerdings Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten.
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Übernimmt eine Krankenzusatzversicherung die Kosten für Medikamente?
Einige Tarife der Heilpraktikerzusatzversicherung bieten in ihrem Leistungskatalog eine Teilerstattung von Arznei- und Verbandmitteln, die von einem Heilpraktiker verschrieben wurden. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen.
Manche ambulanten Zusatzversicherungen bieten außerdem die Erstattung von Rezeptgebühren. Als gesetzlich versicherte Person ohne Zusatzversicherung müssen Sie 10 % der anfallenden Kosten, mindestens aber 5 und höchstens 10 € pro Rezept bezahlen.
Erstattung von Rezeptgebühren bedeutet, dass Sie bei ärztlich verschriebenen Medikamenten die gesetzliche Zuzahlung zunächst selbst bezahlen. Nachdem Sie die Rechnung der Apotheke bei Ihrer Zusatzversicherung eingereicht haben, erhalten Sie Ihr Geld von der Versicherung zurückerstattet.
Ohne ärztliches Rezept ist eine Erstattung von Medikamenten durch die Krankenzusatzversicherung nicht möglich.
Weitere Fragen & Lexikon
Noch mehr Fragen rund um die verschiedenen Krankenzusatzversicherungen finden Sie in unserem FAQ.
Falls Sie nach Begriffserklärungen suchen, können Sie diese in unserem Lexikon finden.