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München, 16.10.2014 | 11:59 | mtr
Kommunen dürfen die Haltung von Kampfhunden nicht beliebig hoch besteuern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Vielmehr muss die Abgabe an den durchschnittlichen Haltungskosten für das Tier ausgerichtet sein. Eine Besteuerung, die unverhältnismäßig darüber hinaus geht, kommt nach Einschätzung der Richter einem faktischen Kampfhundeverbot gleich. Hierfür fehle den Kommunen jedoch die Rechtssetzungskompetenz.
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