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München, 25.9.2015 | 10:44 | mtr
Ein Fahrradfahrer, der von einem Polizeihund gebissen wurde, ist mit seiner Klage gegen den Diensthundeführer gescheitert. Der Polizist ist zwar Eigentümer und somit verantwortlich für den Hund, jedoch ist er nicht der Halter des Tieres. Eine Schadensersatzklage muss sich stets gegen den Hundehalter richten. Das geht aus einer Pressmitteilung des Landgerichts Ansbach vom Donnerstag hervor.
CHECK24 baut das Angebot zu umweltfreundlichen Lösungen bei Hundehaftpflichttarifen aus. Im Schadensfall können damit die Wiederbeschaffung oder Reparatur über nachhaltige Unternehmen erfolgen.
Der Sommer weckt in vielen die Reiselust. Worauf Sie achten sollten, um einen entspannten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner zu verbringen, erfahren Sie hier.
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