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München, 23.4.2014 | 13:58 | mtr
Auch gewerbsmäßige Hundebetreuer haben prinzipiell einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie durch das Tier verletzt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, die letzten Dienstag veröffentlicht wurde. Nach Ansicht der Karlsruher Richter sei eine freiwillige Risikoübernahme kein Grund dafür, dass der Hundehalter für etwaige Schäden nicht haften müsse. Eine Kürzung oder ein Ausschluss der Haftung bestehe nur, wenn ein Eigen- oder Mitverschulden vorliege.
CHECK24 baut das Angebot zu umweltfreundlichen Lösungen bei Hundehaftpflichttarifen aus. Im Schadensfall können damit die Wiederbeschaffung oder Reparatur über nachhaltige Unternehmen erfolgen.
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