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Tierschutz: Berliner Hundehalter sollen Hundeführerschein machen

München, 10.6.2015 | 14:10 | mtr

Der rot-schwarze Senat hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Reform des Berliner Hundegesetzes beschlossen. Die Gesetzesnovelle wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beratung übermittelt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Senatskanzlei hervor. Ziel der Gesetzesreform ist es, dass möglichst viele Hundehalter einen Hundeführerschein machen, sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU).

Ein kleines Mädchen führt einen Hund an der Leine. Wer keinen Hundeführerschein hat, muss in Berlin zukünftig seinen Hund an der Leine führen und einen Kotbeutel vorzeigen können. Das sieht eine Reform des dortigen Hundegesetzes vor.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass in Berlin zukünftig alle Hunde an der Leine geführt werden müssen – es sei denn, die ausführende Person kann einen Hundeführerschein vorweisen. Diese Maßnahme diene dem Tierschutz. Denn jeder, der sachkundig ist, gehe wahrscheinlich verantwortungsvoll mit seinem Tier um, erklärte Heilmann.

Zudem soll die Liste der gefährlichen Hunde auf vier Rassen verkürzt werden. Wer einen sogenannten Listenhund besitzt, kann dessen Gefährlichkeit jedoch prüfen lassen. Erweist sich der Hund als ungefährlich, kann der Besitzer einen Antrag stellen, um sich von einigen speziellen Hundehalterpflichten befreien zu lassen. Gleichzeitig soll ein zentrales Hunderegister eingeführt werden. Darin sollen Hunderasse, Chipnummer, Halterdaten und etwaige Beißvorfälle registriert werden.

Neben dem Hundegesetz soll auch das Straßenreinigungsgesetz geändert werden, um die Stadt sauberer zu machen. Jeder, der einen Hund ausführt, soll dazu verpflichtet werden, einen Beutel mitzuführen, um den Kot des Tieres entsorgen zu können. Von einer Gesetzesreform verspricht sich der Berliner Senator für Justiz- und Verbraucherschutz neben einer Verbesserung des Tierschutzes einen weiteren Rückgang der Beißunfälle. In Deutschland sind die einzelnen Bundesländer für die Hundehaltung zuständig, sodass jedes Land sein eigenes Landeshundegesetz hat.
 

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