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München, 18.10.2013 | 08:45 | mtr
Hundehalter aus Niedersachsen sollten ohne Rechtsgrundlage eine Gebühr für die Registrierung ihrer Vierbeiner bezahlen. Das berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung am Donnerstag in ihrer Onlineausgabe. Dem Bericht zufolge hat es die Landesregierung versäumt, die Allgemeine Gebührenordnung entsprechend zu ändern. Die allgemeine Registrierungspflicht ist Teil des im Mai 2011 in Kraftgetretenen Hundegesetzes.
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Der Sommer weckt in vielen die Reiselust. Worauf Sie achten sollten, um einen entspannten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner zu verbringen, erfahren Sie hier.
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