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Urteil: Einstufung als gefährlicher Hund nach Katzentötung rechtens

München, 15.3.2017 | 09:23 | kro

Beißt ein Hund eine Katze tot, kann er als gefährlich eingestuft werden. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem aktuellen Urteil entschieden.

Katze und RottweilerHund und Katze sind nicht immer Freunde.
Eine Hundehalterin hatte einen Eilantrag gestellt, mit dem sie sich gegen die Feststellung der Gefährlichkeit ihres Rottweilers durch den Landkreis Osnabrück gewendet hatte. Der Grund für die Einstufung war, dass der Hund die Nachbarskatze durch einen Biss in den Nacken getötet hatte.

Der Argumentation der Besitzerin, dass ihr Rottweiler zuvor von der Katze angegriffen worden sei und ein artgerechtes Abwehrverhalten gezeigt habe, schloss sich das Gericht nicht an. Die Attacke der Katze sei weder belegt noch plausibel angesichts der erheblichen Größen- und Kraftunterschiede der beiden Tiere.

Aus Sicht der Richter hatte der Landkreis den Hund auf Grundlage des „Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden“ zu Recht als gefährlich eingestuft. Bereits beim Vorliegen eines Verdachts der Gefährlichkeit sei der betreffende Hund entsprechend zu behandeln.

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