Nachtspeicherheizung Stromanbieter erstatten Kunden Geld für Heizstrom zurück
| tei
Viele Nutzer von Nachtspeicheröfen können sich freuen: 13 Stromanbieter wollen ihren etwa 530.000 Kunden insgesamt 27,2 Millionen Euro an zu viel entrichtetem Geld rückerstatten. Dies sagten die Versorger dem Bundeskartellamt zu.

Laut Kartellamt werden 13 Stromanbieter ihren Kunden zu viel gezahltes Geld für Heizstrom erstatten.
Bereits vor einem Jahr hatte das Kartellamt gegen etliche Stromanbieter ein Verfahren wegen Missbrauchs eingeleitet. Aufgrund der Ankündigungen der Stromversorger wurde dieses nun ohne eine Bußgeldverhängung eingestellt. Zwischen 2007 und 2009 hatten verschiedene Energieunternehmen ihr quasi bestehendes Monopol ausgenutzt und überteuerte Preise verlangt.
Die Rückzahlung läuft über Gutschriften und soll bereits in der nächsten Stromrechnung berücksichtigt werden. Informationen des Kartellamtes zufolge haben sich beispielsweise die Stromanbieter RWE Rhein-Ruhr AG, enviaM Mitteldeutsche Energie AG, Pfalzwerke AG, Süwag Energie AG, Überlandwerk Fulda AG und EWR AG dazu entschlossen, ihren Kunden Geld zu erstatten.
Die Heizstrom-Versorger sind in ihren Regionen praktisch konkurrenzlos. Nach Angaben des Kartellamts gibt es gerade auf dem Markt für Heizstrom vielfältige Zugangsbeschränkungen für andere Energieunternehmen. Darüber hinaus haben die Verbraucher nicht die Möglichkeit, sich für einen alternativen Stromanbieter zu entscheiden.
Heizstrom wird von der Behörde als eigenständig fungierender Markt angesehen. Eingesetzt wird er für Heizungssysteme mit Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen. Rund vier Prozent der deutschen Haushalte setzen derzeit auf Heizstrom, das entspricht knapp zwei Millionen Wohnungen und Häuser. Während die Zahl der installierten Nachspeicherheizungen, die vorrangig in den 50er und 60er Jahren beworben wurden, stark rückläufig ist, steigen die Installationen von Wärmepumpen. Mittlerweile werden etwa 350.000 dieser Geräte genutzt.
Die Rückzahlung läuft über Gutschriften und soll bereits in der nächsten Stromrechnung berücksichtigt werden. Informationen des Kartellamtes zufolge haben sich beispielsweise die Stromanbieter RWE Rhein-Ruhr AG, enviaM Mitteldeutsche Energie AG, Pfalzwerke AG, Süwag Energie AG, Überlandwerk Fulda AG und EWR AG dazu entschlossen, ihren Kunden Geld zu erstatten.
Die Heizstrom-Versorger sind in ihren Regionen praktisch konkurrenzlos. Nach Angaben des Kartellamts gibt es gerade auf dem Markt für Heizstrom vielfältige Zugangsbeschränkungen für andere Energieunternehmen. Darüber hinaus haben die Verbraucher nicht die Möglichkeit, sich für einen alternativen Stromanbieter zu entscheiden.
Heizstrom wird von der Behörde als eigenständig fungierender Markt angesehen. Eingesetzt wird er für Heizungssysteme mit Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen. Rund vier Prozent der deutschen Haushalte setzen derzeit auf Heizstrom, das entspricht knapp zwei Millionen Wohnungen und Häuser. Während die Zahl der installierten Nachspeicherheizungen, die vorrangig in den 50er und 60er Jahren beworben wurden, stark rückläufig ist, steigen die Installationen von Wärmepumpen. Mittlerweile werden etwa 350.000 dieser Geräte genutzt.
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