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Hausratversicherung in Wohngemeinschaften - wer zahlt was?

München, 6.8.2010 | 14:00 | tei

Seine Einrichtungsgegenstände und Besitztümer gegen Schäden zu versichern, ist für die meisten Menschen selbstverständlich. Die Hausratversicherung wird umso wichtiger, je mehr man besitzt. Für Wohngemeinschaften gelten jedoch oft besondere Versicherungsbedingungen.

Sind alle WG-Bewohner laut Mietvertrag gleichberechtigt, genügt eine gemeinsame Hausratversicherung.Sind alle WG-Bewohner laut Mietvertrag gleichberechtigt, genügt eine gemeinsame Hausratversicherung.
Vor allem junge Menschen mögen das ungezwungene Leben in einer Wohngemeinschaft. Wer trotz aller Freiheit nicht auf einen optimalen Versicherungsschutz verzichten und seinen Besitz auch innerhalb der WG gut geschützt wissen möchte, für den kommt es beim Abschluss einer Hausratversicherung vor allem auf die Art des bestehenden Mietverhältnisses an. Entscheidend ist hier immer, wer im Mietvertrag als Hauptmieter aufgeführt ist.

Gibt es nur einen Hauptmieter und alle anderen Bewohner sind als Untermieter vermerkt, sind in der Regel auch für jedes einzelne WG-Zimmer eigene Versicherungspolicen notwendig. Anhaltspunkt für die passende Versicherungssumme ist jeweils der Wert der Einrichtung. Aus diesem Grund sollten Untermieter auch alle Besitztümer mitversichern, die sich zwar in der Wohnung, nicht aber im eigenen Zimmer befinden, wie zum Beispiel die Waschmaschine.

Eine gemeinschaftliche Versicherung für alle ist dagegen ausreichend, wenn alle Bewohner im Mietvertrag gleichberechtigt aufgeführt sind. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit man eventuell noch über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert ist. Denn die Außenversicherung der Hausratversicherung schließt in der Regel auch den Besitz der Kinder mit ein, wenn diese während ihrer Ausbildung in einer WG oder einem Wohnheim leben.

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