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Hausratversicherung: Wertgegenstände gehören in den Tresor

München, 29.6.2010 | 12:00 | sge

Die Hausratversicherung schließt in aller Regel Wertgegenstände mit ein, die sich im Haushalt befinden. Münzen, Schmuck, Wertpapiere und Sammlerobjekte mit einem hohen Einzelwert unterliegen allerdings ganz besonderen Verschlussvorschriften gegen Diebstahl.

Für Wertgegenstände gelten bei der Hausratversicherung besondere Verschlussvorschriften.Für Wertgegenstände gelten bei der Hausratversicherung besondere Verschlussvorschriften.
Die Anfertigung einer Inventarliste ist vielfach der erste Schritt, um festzustellen, wie hoch der Versicherungswert der Hausratversicherung eigentlich sein muss. Der Kunde kann dann in der Regel aus einem ganzen Katalog von Leistungen auswählen und sich seinen individuellen Versicherungsschutz passend zusammenstellen. Zum Hausrat gehören obligatorisch nicht nur Einrichtungsgegenstände und Kleidungsstücke, sondern auch technische Geräte und Wertgegenstände, die sich im Haushalt befinden.

Diese sind im Allgemeinen mitversichert, allerdings nur so lange, wie sie einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Edelsteine, Schmuck, Münzen und auch Briefmarken - kurzum alles, was einen besonders hohen Wert hat - müssen laut Versicherungsbedingungen auch gesondert aufbewahrt werden, um einen optimalen Diebstahlschutz zu gewährleisten. Versicherungsnehmer, die so etwas in ihrem Hausrat haben, sind daher gehalten, sich einen sogenannten "Wertschutzschrank" oder Tresor anzuschaffen.

Versäumt man dies, riskiert man im Schadensfall seinen Versicherungsschutz. Doch auch bei der Anschaffung eines Tresors ist besondere Vorsicht angesagt. Ein Wertschutzschrank muss immer von geprüfter und vor allem von der Versicherung akzeptierter Qualität sein. Zu bevorzugen sind grundsätzlich Modelle mit Zahlenschloss. Über die Anschaffung des Schrankes sollte der Versicherungsnehmer Stillschweigen bewahren sowie auf einen nicht direkt sichtbaren, verdeckten Einbau achten.

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