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Hausratversicherung: Oft keine Absicherung bei Trickdiebstahl

München, 9.9.2010 | 18:00 | tei

Im Auslandsurlaub werden Touristen immer wieder zum Opfer trickreicher Diebe. Viele merken nicht einmal, dass sie gerade bestohlen werden. Doch wer reguliert die entstandenen Schäden?

Vorsicht vor Trickdieben! Oft werden die entstandenen Schäden nicht von der Hausratversicherung abgedeckt.Vorsicht vor Trickdieben! Oft werden die entstandenen Schäden nicht von der Hausratversicherung abgedeckt.
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit - zum Beispiel eine Handtasche die nicht richtig geschlossen war - und schon sind Handy, Brieftasche, Kamera oder andere Wertsachen verschwunden. Ärgerlich ist das vor allem dann, wenn der Diebstahl so trickreich begangen wurde, dass man ihn selbst gar nicht bemerken konnte, beziehungsweise erst dann, wenn es bereits zu spät ist. Dann stellt sich die Frage nach der Schadensregulierung.

In der Regel verfügt die klassische Hausratversicherung über einen Diebstahlschutz, der auch dann greift, wenn im Urlaub etwa Gegenstände aus dem Hotelzimmer verschwinden. Dieser Schutz gilt jedoch nur eingeschränkt. Wenn es der Polizei nicht gelingt, die Diebe zu fassen - besonders im Ausland ist das oft schwierig - kommt es entscheidend auf den mit der Versicherung vereinbarten Leistungsumfang an.

Meist sind Trickdiebstähle nicht automatisch durch die Hausratversicherung abgedeckt. Weil jedoch Reisende, gerade in touristischen Zentren, oft von Trickbetrügern überrascht werden, da sie deren Methoden nicht kennen, empfiehlt es sich, über eine entsprechende Erweiterung der Hausratpolice nachzudenken. Der bestehende Versicherungsschutz sollte vor Reiseantritt überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ein Vergleich unterschiedlicher Versicherungsangebote kann helfen, Kosten zu sparen.

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