Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Hausratversicherung zahlt nur auf der Basis korrekter Belege

München, 12.8.2010 | 17:45 | sge

Auch wenn es nervig und vielfach nicht einzusehen ist: Belege über die Anschaffung von Dingen, über Reparaturen und dergleichen sollten gut aufbewahrt werden. Im Zweifelsfall hängt von ihrer Vorlage der Versicherungsschutz ab.

Die Hausratversicherung ist nur dann ganz gewährleistet, wenn entsprechende Belege existieren.Die Hausratversicherung ist nur dann ganz gewährleistet, wenn entsprechende Belege existieren.
Inventar in Haus oder Wohnung sollte ab einem bestimmten Wert am besten mit einer Hausratversicherung gegen Schäden abgesichert werden. Bei Brand, Unwetter, Einbruch, Blitzschlag, Explosion, Wasserschäden und dergleichen reguliert der Versicherer dann eventuell auftretende Schäden. Entsprechende Leistungserweiterungen sind in den meisten Fällen durch den Versicherungsnehmer gegen einen Aufpreis frei zusätzlich auswählbar. Die jeweilige Versicherungssumme sollte sich immer am Wert der individuellen Einrichtung orientieren.

Um den Versicherer jedoch in der Versicherungspflicht zu halten und seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist auch der Versicherungsnehmer an bestimmte Verhaltensregeln gebunden. So ist dieser zum Beispiel angehalten, sein Risiko so gering wie möglich zu halten. Wer bei Abwesenheit Türen oder Fenster geöffnet lässt, riskiert seine Schadensregulierung. Darüber hinaus obliegt es dem Versicherungsnehmer, gegebenenfalls notwendige Anschaffungs- oder Reparaturbelege vorweisen zu können.

Fehlen diese, zahlt die Versicherung für den Schaden entweder nur einen Pauschalbetrag oder aber gar nichts. Dies zum Beispiel dann, wenn sich herausstellt, dass eine vorgelegte Rechnung falsch ist. Das OLG Karlsruhe bestätigte jetzt die Leistungsfreiheit eines Versicherers, weil ein Versicherungsnehmer nach einem Fahrradschaden vorsätzlich einen falschen Beleg erbracht hatte. Die Richter unterstellten dem Mann Arglist und die Absicht, die Entscheidung des Versicherers zu beeinflussen.

Weitere Nachrichten zum Thema Hausratversicherung