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BdV kritisiert Vertragsempfehlungen zur Hausratversicherung

München, 15.2.2011 | 12:15 | sge

Versicherungsunternehmen folgen in der Gestaltung ihrer Verträge in aller Regel den Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dessen aktuelle Vorgaben zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung werden vom Bund der Versicherten (BdV) jedoch heftig kritisiert.

Der BdV ist gegen die Integration des Schutzes vor Naturgewalten in die Versicherungspolice.Der BdV ist gegen die Integration des Schutzes vor Naturgewalten in die Versicherungspolice.
Die alljährlich angepassten Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind für die meisten Assekuranzen die Basis für ihre Vertragsgestaltungen. Auch für die Verträge zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung hat der Verband aktuelle Vorgaben erstellt. Integrativ und nicht im Rahmen eines separaten Vertrages sollen ab sofort auch Schäden aus Naturgewalten abgesichert werden. Dazu gehören unter anderem Erdbeben, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch und Überschwemmung.

Der Bund der Versicherten (BdV) jedoch kritisiert diese Versicherungsvariante heftig. Die Integration des Schutzes gegen Naturgewalten in den Vertrag zur Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung sei unsinnig, weil es nach wie vor jede Menge Hausbesitzer gebe, die diese Absicherung aufgrund ihrer Wohnlage nicht benötigten, ihn aber nun gezwungenermaßen mit einkaufen müssten. Andererseits erhielten Hausbesitzer in gefährdeten Gebieten von vornherein keinen Schutz gegen Naturgefahren.

Der BdV fordert dagegen eine pauschale Versicherungspflicht für Hausbesitzer - das heißt, die Chance auf eine adäquate und darüber hinaus bezahlbare Absicherung gegen Naturgewalten, und zwar auch für Hauseigentümer in besonders gefährdeten Regionen, deren Antragsgesuche derzeit von den Assekuranzen aufgrund des zu großen Risikos abgelehnt werden. Diese Pflicht sei in den Empfehlungen des GDV jedoch noch nicht enthalten.

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