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Bei Fahrraddiebstahl der Hausratversicherung korrekten Kaufbeleg vorlegen

München, 3.5.2011 | 14:30 | tei

Vor allem im Sommer kommt es immer wieder vor, dass Fahrräder gestohlen werden. Ist es zu einem Diebstahl gekommen, sollte der Besitzer seiner Hausratversicherung jedoch einen korrekten Kaufbeleg vorlegen können. Andernfalls kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Für die Regulierung von einem Fahrraddiebstahl benötigt die Versicherung den Kaufbeleg des Drahtesels.Für die Regulierung von einem Fahrraddiebstahl benötigt die Versicherung den Kaufbeleg des Drahtesels.
Normalerweise kann ein Fahrrad in die klassische Hausratversicherung eingeschlossen werden. Wer sich unsicher ist, ob er über diesen Schutz verfügt, sollte seine Police diesbezüglich überprüfen. Für besonders teure Räder lohnt sich unter Umständen auch der Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung. Welche Versicherung jedoch auch immer im Schadenfall greift: Fahrradbesitzer sollten ihren Kaufbeleg sorgfältig aufbewahren, um sie bei einem Diebstahl der Versicherung vorlegen zu können.

In einem vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelten Fall wollte ein Versicherungsnehmer von seiner Hausratversicherung sein gestohlenes Fahrrad ersetzt bekommen, legte zu diesem Zweck jedoch eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäftes vor. Daraufhin verweigerte die Assekuranz die Leistung.  Begründung:  Der Versicherungsnehmer habe versucht, das Unternehmen arglistig zu täuschen. Das Gericht gab der Versicherungsgesellschaft Recht und bestätigte deren Leistungsfreiheit.

Aus der vorgelegten Quittung ging nicht hervor, dass der Mann in dem Fahrradgeschäft nur einige einzelne Teile erworben hatte, die später zu einem individuellen Fahrrad zusammengebaut worden waren. Im Gegenteil: Die Rechnung habe suggeriert, dass der Mann alle Teile in diesem Geschäft erworben habe. Experten empfehlen aus diesem Grund eine genaue Dokumentation aller versicherten Gegenstände. Vor allem die Kaufbelege sollten sicher aufbewahrt werden.

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