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Verbraucherschützer raten: Kein Dispo für Weihnachtsgeschenke
| asz
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt in einer aktuellen Mitteilung davor, das Girokonto für den Kauf von Weihnachtsgeschenken zu überziehen und Präsente über den Dispokredit zu zahlen. Im Schnitt werden die Deutschen laut einer Befragung der Gesellschaft für Konsumforschung (GFK) 274 Euro für Geschenke ausgeben – viele davon werden gemäß der Einschätzung der Verbraucherschützer hierfür auf den Dispo zurückgreifen.
Weihnachtsgeschenke sollten weder über den Dispo, noch per Null-Prozent-Finanzierung gezahlt werden.
Andrea Heyer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Sachsen, ist sich sicher, dass Verbrauchern die Freude an finanzierten Geschenken schnell vergeht, da die Zinsen für die Überziehung des Girokontos nach wie vor zu hoch sind. Zudem würden viele Banken und Sparkassen auch in der aktuellen Niedrigzinsphase dafür sorgen, dass dies so bleibt, so Heyer laut der Mitteilung der Verbraucherzentrale.
In zweistelligen Dispozinsen trotz eines historisch niedrigen Leitzinses in der Euro-Zone sieht Jürgen Gros vom bayrischen Verbund der Genossenschaftsbanken primär einen Schutz für den Kunden: Sowohl der Kunde als auch die Bank sollten kein Interesse daran haben, das Girokonto im Minus zu führen – aus diesem Grund sei auch eine Absenkung der Zinsen in der Zukunft aus seiner Sicht uninteressant.
Neben der Höhe der Zinsen sieht die Verbraucherzentrale Sachsen auch ein Problem darin, dass Dispozinsen variabel vergeben werden. Das bedeutet, dass sich der fällige Zins für die Girokonto-Überziehung stark an aktuellen Geldmarktschwankungen orientiert. Im Gegensatz zum Ratenkredit wird der Dispozins über die gesamte Darlehensdauer daher nicht bei der Kreditaufnahme festgelegt. Marktschwankungen geben die Banken laut einer aktuellen Untersuchung des Marktwächters Finanzen, insbesondere dann zeitnah an ihre Kunden weiter, wenn das Institut selbst davon profitiert. Auf Zinssenkungen beim Dispo warten Verbraucher laut der Analyse indes meist sehr lange oder vergeblich.
Zudem nutzen viele Banken laut der Analyse des Marktwächters Finanzen verbraucherunfreundliche Zinsanpassungsregeln, die es ihnen ermöglichen, den Zins erst anzupassen, wenn sich der Referenzzinssatz um einen bestimmten Faktor verändert hat. Laut Heyer führen die sogenannten Treppenklauseln dazu, dass viele Geldhäuser gesunkene Zinsen über Monate nicht an ihre Kunden weitergeben. In diesem Fall sollten Verbraucher daher verschiedene Girokonten vergleichen und über einen Bankwechsel nachdenken, so Heyer.
Geschenke per Null-Prozent-Kredit sorgen meist für böse Überraschung
Auch von der Finanzierung von Präsenten über sogenannte Null-Prozent-Finanzierungen sollten Verbraucher dringend die Finger lassen. Bankexpertin Josefine Lietzau vom Verbraucherportal Finanztip legt Verbrauchern bei der Finanzierung von Geschenken über die Gratis-Finanzierung nahe, besonders aufmerksam zu sein. Nicht selten schließt der Kunde unwissend gemeinsam mit der Finanzierung eine sogenannte Restschuldversicherung ab, die aus dem kostenlosen Darlehen schnell einen sehr teuren Kredit macht, dessen Zinsen deutlich über dem marktüblichen Niveau von Ratenkrediten liegen.
Zudem sollten Verbraucher sich vor dem Abschluss einer Finanzierung fragen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Händler ein Produkt günstig anbietet und dem Kunden zudem die Finanzierung „schenkt“. Ein kurzer Vergleich des fälligen Kaufpreises offenbart in diesen Fällen oft, dass ein Produkt mit Null-Prozent-Finanzierung deutlich teurer ist, als bei Anbietern, bei denen der Kunde den Kaufpreis nicht finanzieren kann.
Darüber hinaus können Verbraucher bei einer Null-Prozent-Finanzierung nicht von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen: Da das Gratis-Darlehen legal nicht als Verbraucherkredit eingestuft wird, laufen Finanzierungs- und Kaufvertrag unabhängig voneinander. Wer daher ein finanziertes Geschenk zurückgibt, zahlt die fälligen Finanzierungsraten trotzdem weiter.