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Klageerwiderung im Streit ums Basiskonto Sparkasse Holstein hält Kosten für ihr Jedermann-Konto für angebracht
| lsc
Fast neun Euro im Monat sind laut Sparkasse Holstein eine angemessene Gebühr für ein Basiskonto. Deshalb will sie sich jetzt gegen eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands wehren.
Die Sparkasse Holstein ist im Gegensatz zu Verbraucherschützern der Ansicht, einen angemessenen Preis für ihr Jedermann-Konto zu verlangen.
Im vergangenen Jahr hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sechs Banken wegen zu hoher Gebühren für die von ihnen angebotenen Basiskonten ermahnt. Seit Juni 2016 verpflichtet das Zahlungskontengesetz Geldinstitute dazu, jedermann ein solches Guthabenkonto einzurichten, das die wichtigsten Grundfunktionen eines Girokontos bietet. Für die Bereitstellung des Basiskontos und der dazugehörigen Leistungen dürfen Institute laut Gesetz eine „angemessene Gebühr“ verlangen.
Während einige Banken ihre Basiskonten, die vor allem bonitätsschwachen Menschen oder solchen ohne festen Wohnsitz den Zugang zur Finanzwelt ermöglichen sollen, kostenlos zur Verfügung stellen, müssen Verbraucher anderswo einiges an Gebühren für das Jedermann-Konto bezahlen. Monatlich 8,99 Euro plus 1,50 je beleghafter Überweisung sind etwa bei der Deutschen Bank üblich, 5,90 Euro plus 0,99 für Papierüberweisungen verlangt die Postbank und 8,95 Euro die Sparkasse Holstein. Das ist nach Ansicht des vzbv zu viel, sodass er Anfang März dieses Jahres Klage gegen diese drei Geldhäuser erhoben hat.
Basiskonten seien mit hohen Beratungsbedarf verbunden
Die Sparkasse Holstein ist hingegen davon überzeugt, dass die von ihr erhobene Gebühr für das Basiskonto den Vorgaben des Gesetzgebers entspricht und sachgerecht ist. Doch das ist nicht der einzige Kritikpunkt der Verbraucherschützer. Sie beanstanden auch, dass Basiskonto-Kunden nicht auch das günstigere Online-Konto für 2,95 Euro monatlich wählen können. Dem entgegnet der Vorstandssprecher der Sparkasse Holstein, Björn Lüth, dass die Personengruppe, für die das Basiskonto der Sparkasse Holstein geschaffen wurde, erfahrungsgemäß vor allem Leistungen vor Ort beansprucht, die regelmäßig einen hohen Beratungsbedarf hervorrufen.
„Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum diese Kontoinhaber vom preisgünstigen Top-Modell profitieren sollten, das für die Online-Kontoführung ohne stationäre Dienstleistung konzipiert wurde“, so Lüth. Eine bessere Vergleichsbasis sei hingegen das Modell Holstein Giro-Komfort. Es enthalte alle Bankdienstleistungen unabhängig vom Zugangsweg. Der Leistungsumfang entspreche dem typischen Nutzungsverhalten eines Basiskonto-Inhabers. Der Preis sei mit 8,95 Euro im Monat für alle Kunden identisch. So erfolge keine Benachteiligung einzelner Kundengruppen. Im nächsten Schritt wird die Sparkasse Holstein deshalb laut Lüth eine entsprechende Klageerwiderung vorbereiten.