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Eine Firmen- beziehungsweise Gewerberechtsschutzversicherung stärkt dem Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit den Rücken. Abschließen kann diese Versicherung jeder, der selbstständig tätig ist - sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibender, Einzel-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmer. Nicht zu verwechseln ist diese mit der Berufsrechtsschutzversicherung.
Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung, wenn Sie als Selbstständiger
Wissenswert für Firmeninhaber: Bei leistungsstarken Firmenrechtsschutztarifen sind nicht nur Sie selbst in Ihrer Funktion versicherbar, sondern auch die berufsbezogenen Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter.
Der Geltungsbereich des Gewerberechtsschutzes hängt vom Tarif ab. Europaweit besteht der Schutz meist ohne zeitliche Einschränkungen, außerhalb Europas kann die maximale Aufenthaltsdauer zeitlich begrenzt sein.
Die Versicherung übernimmt die Kosten des Versicherten – falls nötig, auch durch mehrere Instanzen. Unter anderem bezahlt die Gewerberechtsschutzversicherung die Kosten für:
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Abhängig vom Tarif kann auch das sogenannte Online-Forderungsmanagement im Leistungsumfang der Firmenrechtsschutzversicherung enthalten sein. Ist dies der Fall, können Sie das Eintreiben offener Rechnungsbeträge aus der Hand geben und sich dadurch Zeit und Nerven sparen. Das Inkasso-Verfahren wird dann von einem Partner Ihrer Versicherung in die Wege geleitet und verwaltet.
Bei einer Gewerberechtsschutzversicherung können Sie den Versicherungsschutz individuell bestimmen. Zu den versicherbaren Bereichen zählen dabei im wesenentlichen folgende Rechtsgebiete:
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Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über typische Leistungsfälle:
Nicht über eine Firmenrechtsschutzversicherung versicherbar sind in der Regel folgende Rechtsbereiche:
Gerade im medizinischen Bereich sind Rechtsstreitigkeiten an der Tagesordnung und nicht selten mit enormen Kosten verbunden. Daher ist der Abschluss einer Gewerberechtsschutzversicherung für diese Berufsgruppe besonders zu empfehlen, zumal der Versicherungsschutz auch vertragrechtliche Streitigkeiten für Hauptgeschäfte umfasst.
Absichern können sich damit beispielsweise
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Nicht versicherbar sind ambulante Pflegedienste ohne geprüftes Krankenpflegepersonal, assistierende Tätigkeiten (zum Beispiel Rettungsassistenten), Krankenhäuser, Kliniken und Handwerksbetriebe (beispielsweise Zahntechniker, Labor).
Wichtig zu wissen für jeden Selbstständigen ist außerdem, dass eine Gewerberechtsschutzversicherung keine Betriebshaftpflicht ersetzt, da diese unterschiedliche Leistungsbereiche abdecken:
Die Nutzung des CHECK24 Vergleichsrechners ist vollends kostenlos. Der Versicherungsvergleich ist unverbindlich und ermöglicht es Ihnen verschiedene Rechtsschutzbereiche miteinander zu kombinieren und übersichtlich zu vergleichen. So können Sie den Rechtsschutz auf Ihre berufliche Situation zuschneiden.
Mit dem Rechtsschutz-Vergleich von CHECK24 findet jeder - egal ob Privatmann, Beamter, Selbständiger, Freiberufler, Gewerbebetreibender, Klein- oder Großunternehmer - einen passende Rechtsschutz-Police. Zudem ist unser Kunden- und Informationsservice ebenfalls absolut kostenfrei. Machen Sie jetzt den Vergleich und sparen sich viel Zeit, Ärger und Geld.
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