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Versorgungsstärkungsgesetz: Das ändert sich für Kassenpatienten

München, 12.6.2015 | 16:52 | mst

Am Donnerstag hat der Bundestag das Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen: Das Gesetz soll die medizinische Versorgung verbessern. Was ändert sich jetzt für Kassenpatienten? Wir erklären die wichtigsten Punkte.

Landarzt mit KlemmbrettDas Versorgungsstärkungsgesetz soll für mehr Ärzte auf dem Land sorgen.
Kürzere Wartezeiten auf einen Arzttermin
Das Gesetz soll die Wartezeit auf einen Termin beim Facharzt verkürzen. Dazu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen sogenannte Terminservicestellen einrichten, die innerhalb von vier Wochen einen Termin vermitteln. Sollte ein Termin bei einem niedergelassenen Mediziner innerhalb dieser Zeit nicht möglich sein, darf der Patient einen Facharzt in einem Krankenhaus aufsuchen.
 
Für Menschen in der Stadt dürfte sich indes wenig ändern. Da in Ballungsräumen eher zu viele Fachärzte eine Praxis haben, sind wochenlange Wartezeiten die Ausnahme. Das zeigt auch eine Umfrage der Krankenkasse IKK, nach der drei Viertel der Kassenpatienten mit der Terminvergabe zufrieden sind.
 
Ärzte besser verteilen
Derzeit sind die Ärzte sehr ungleich verteilt. Vor allem in ländlichen Regionen fehlen Allgemeinmediziner und Fachärzte, während in der Stadt teilweise eine Überversorgung herrscht. Zukünftig sollen vermehrt junge Mediziner aufs Land gelockt werden. So erhalten Ärzte Zuschüsse, wenn sie dort eine Praxis eröffnen.
 
Gleichzeitig sollen Arztpraxen in überversorgten Gebieten nur dann übernommen werden können, falls dies für die Versorgung notwendig ist. Allerdings wurde diese Regel bereits aufgeweicht: Ärzte dürfen ihre Praxis in jedem Fall an den Ehepartner oder die eigenen Kinder übergeben. Zudem gelten Ausnahmen für Ärzte, die zuvor fünf Jahre lang in einer unterversorgten Region oder drei Jahre in der Praxis gearbeitet haben, die sie übernehmen möchten.
 
Außerdem müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen Praxen erst dann abbauen, wenn die Zahl der Ärzte den Bedarf um 40 Prozent übersteigt. Dass die Zahl der Ärzte allein durch das Gesetz besser verteilt wird, ist also eher ungewiss.
 
Versorgung auf dem Land
Um die Versorgung in ländlichen Regionen zu verbessern, können Kommunen künftig auch eigene Versorgungszentren einrichten. Hier sollen mehrere Mediziner unter einem Dach arbeiten.
 
In Gebieten mit einer Unterversorgung sollen zudem Krankenhäuser einen Teil der ambulanten Versorgung übernehmen. Damit wird die bisherige strikte Trennung zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten ein Stück weit aufgeweicht.
 
Ärztliche Zweitmeinung vor Operationen
Vor bestimmten Operationen sollen Patienten einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, einen zweiten Arzt zu konsultieren. Dies soll unnötige Eingriffe verhindern, die vor allem aus wirtschaftlichen Gründen durchgeführt werden und für den Patienten keinen Nutzen haben. Dieser zweite Arzt soll besonders qualifiziert sein, um den geplanten Eingriff bewerten zu können.
 
Krankengeld
Krankengeld bei einer Erkrankung von mehr als sechs Wochen gibt es jetzt ohne Karenztag. Bislang gab es das Geld erst ab dem zweiten Tag einer Krankschreibung. Das hilft Patienten, wenn sie eine Krankschreibung verlängern müssen. Wer bislang erst nach Ablauf einer Krankschreibung zum Arzt ging, erhielt für den ersten Tag der neuen Krankschreibung kein Krankengeld von der Kasse.
 
Bei der Lohnfortzahlung für Angestellte ändert sich nichts. In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber wie bislang den Lohn weiter.
 
Weiterbildung für Ärzte
Das Gesetz stärkt die Weiterbildung von Ärzten. Für Hausärzte sollen 2.500 neue Weiterbildungsstellen gefördert werden. Für bestimmte Fachärzte soll es 1.000 neue Stellen geben. Welche Fachrichtungen genau gefördert werden, müssen Ärztevertreter und Krankenkassen noch festlegen. Im Gespräch sind derzeit Kinder-, Frauen- und Augenärzte.

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