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München, 20.2.2018 | 12:30 | are
Ein Portal, das Informationen und Bewertungen über Ärzte zur Verfügung stellt und zahlende Ärzte bevorzugt, gilt nicht mehr als neutraler Informationsvermittler. Es hat daher kein Recht, Informationen gegen den Willen eines Arztes bereitzustellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden.
Die Reaktion von Jameda folgte prompt. Wie aus einer Mitteilung der Bewertungsplattform hervorgeht, wurde die Auflistung konkurrierender Ärzte „mit sofortiger Wirkung entfernt“.
Ärzte könnten sich auch weiterhin nicht aus dem Portal löschen lassen. Die klagende Hautärztin sei ohnehin nicht mehr auf dem Portal gelistet gewesen, nachdem sie ihre Praxis aufgegeben hätte, teilte Jameda mit.
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