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Urteil zu Jameda: Arztbewertungsportal muss Eintrag löschen

München, 20.2.2018 | 12:30 | are

Ein Portal, das Informationen und Bewertungen über Ärzte zur Verfügung stellt und zahlende Ärzte bevorzugt, gilt nicht mehr als neutraler Informationsvermittler. Es hat daher kein Recht, Informationen gegen den Willen eines Arztes bereitzustellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden.

Eine Ärztin sitzt vor dem Laptop.Ein Arztbewertungsportal im Internet darf nicht ohne weiteres Informationen über Ärzte bereitstellen.
Dem verhandelten Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde. Eine Hautärztin war auf dem Arztbewertungsportal Jameda namentlich ohne Bild zu finden. Zu den abrufbaren Informationen gehörten ihr akademischer Grad, ihre Fachrichtung und Praxisanschrift sowie Bewertungen von Patienten. Ihre Aufnahme in das Portal war ohne ihr Einverständnis zustande gekommen.

Da die Ärztin für den Eintrag auf dem Portal nichts bezahlte, wurden beim Aufruf ihres Profils Konkurrenten mit einer Praxis in ihrer Umgebung angezeigt. Bei Ärzten, die sich auf dem Portal kostenpflichtig registrieren, werden solche Informationen über andere Ärzte hingegen nicht angezeigt. Zudem erhalten zahlende Ärzte Profile mit Fotos sowie zusätzlichen Informationen.
 

Portal vermittelt Informationen nicht neutral

Die Ärztin klagte gegen die Plattform und verlangte die Löschung ihres Eintrags. Während sie in den Vorinstanzen keinen Erfolg hatte, hat der BGH ihrer Revision nun stattgegeben.

Dadurch, dass bei zahlenden Ärzten keine werblichen Hinweise über Konkurrenzangebote zugelassen werden, verlässt das Bewertungsportal nach Ansicht der Karlsruher Richter seine Stellung als neutraler Informationsvermittler. Daher überwiegt im verhandelten Fall nicht das Recht des Portals auf Meinungs- und Medienfreiheit, sondern das Grundrecht der Ärztin auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Die Speicherung und Bereitstellung ihrer Daten auf Jameda ist damit unzulässig.
 

Bewertungsportal baut Seite um

Die Reaktion von Jameda folgte prompt. Wie aus einer Mitteilung der Bewertungsplattform hervorgeht, wurde die Auflistung konkurrierender Ärzte „mit sofortiger Wirkung entfernt“.

Ärzte könnten sich auch weiterhin nicht aus dem Portal löschen lassen. Die klagende Hautärztin sei ohnehin nicht mehr auf dem Portal gelistet gewesen, nachdem sie ihre Praxis aufgegeben hätte, teilte Jameda mit.

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