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München, 20.2.2018 | 12:30 | are
Ein Portal, das Informationen und Bewertungen über Ärzte zur Verfügung stellt und zahlende Ärzte bevorzugt, gilt nicht mehr als neutraler Informationsvermittler. Es hat daher kein Recht, Informationen gegen den Willen eines Arztes bereitzustellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden.
Die Reaktion von Jameda folgte prompt. Wie aus einer Mitteilung der Bewertungsplattform hervorgeht, wurde die Auflistung konkurrierender Ärzte „mit sofortiger Wirkung entfernt“.
Ärzte könnten sich auch weiterhin nicht aus dem Portal löschen lassen. Die klagende Hautärztin sei ohnehin nicht mehr auf dem Portal gelistet gewesen, nachdem sie ihre Praxis aufgegeben hätte, teilte Jameda mit.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich ab dem 1. Januar 2025 auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll voraussichtlich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen.
Nachdem vor einigen Wochen der Finanzierungsentwurf der Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für Kritik sorgte, stellt der Dachverband der Betriebskassen (BKK) nun erste Schätzungen für den Zusatzbeitrag im Jahr 2025 vor: Die Kassen erwarten den bislang höchsten Anstieg des Beitrags.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.