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München, 20.2.2018 | 12:30 | are
Ein Portal, das Informationen und Bewertungen über Ärzte zur Verfügung stellt und zahlende Ärzte bevorzugt, gilt nicht mehr als neutraler Informationsvermittler. Es hat daher kein Recht, Informationen gegen den Willen eines Arztes bereitzustellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden.
Die Reaktion von Jameda folgte prompt. Wie aus einer Mitteilung der Bewertungsplattform hervorgeht, wurde die Auflistung konkurrierender Ärzte „mit sofortiger Wirkung entfernt“.
Ärzte könnten sich auch weiterhin nicht aus dem Portal löschen lassen. Die klagende Hautärztin sei ohnehin nicht mehr auf dem Portal gelistet gewesen, nachdem sie ihre Praxis aufgegeben hätte, teilte Jameda mit.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.
Aus der Prognose des GKV-Schätzerkreises ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.