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BGH-Urteil zu Ärztebewertungsportal Jameda: Bewertungsportale müssen Angaben der Patienten prüfen

München, 2.3.2016 | 11:45 | mst

Bewertungsportale für Ärzte müssen prüfen, ob die Angaben eines Nutzers glaubhaft sind. Patienten müssen damit rechnen, künftig Unterlagen zu strittigen Bewertungen einzureichen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
 

Patient hält Smartphone in der HandDer BGH hat entschieden, dass Bewertungsportale die Angaben von Patienten prüfen müssen.
In dem verhandelten Fall hatte ein Zahnarzt gegen eine Bewertung auf der Plattform Jameda.de geklagt. Ein Nutzer hatte anonym die Bewertung abgegeben, dass er den Arzt nicht empfehlen könne. Er hatte eine Gesamtnote von 4,8 vergeben, darunter mehrmals die Teilnote sechs.
 
Der Zahnarzt bestritt, dass er den Patienten jemals behandelt habe, und verlangte von Jameda, die Bewertung zu löschen. Der Portalbetreiber befragte den Nutzer, leitete die Antwort allerdings nicht an den Arzt weiter und löschte die Wertung auch nicht. Dagegen klagte der Zahnarzt. Das Landgericht gab ihm Recht, das Oberlandesgericht hob das Urteil nach einer Berufung wieder auf.
 

BGH: Jameda hat Prüfpflichten verletzt

In einem Grundsatzurteil entschied der BGH jetzt, dass ein Bewertungsportal die Angaben eines Nutzers prüfen müsse. Im vorliegenden Fall habe Jameda seine Prüfpflichten verletzt. Das Portal hätte nach Ansicht der Richter den Nutzer auffordern müssen, seine Behandlung möglichst genau zu belegen.
 
Dazu hätte der Patient weitere Unterlagen einreichen müssen – etwa ein Bonusheft oder erhaltene Rezepte. Diese Informationen hätte das Portal sodann in anonymisierter Form dem Arzt zukommen lassen müssen.
 
Allerdings dürften einem Portalbetreiber keine Prüfungspflichten vorgeschrieben werden, die sein Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährden würden, schränkten die Karlsruher Richter ein. Sie haben das Verfahren an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

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