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München, 16.7.2018 | 11:32 | mst
Viele Patienten suchen auch mit Bagatellbeschwerden die Notaufnahmen der Krankenhäuser auf. Die Notfallambulanzen sind überfüllt – die Kassenärzte fordern jetzt notfalls eine Gebühr.
Aus der Prognose des GKV-Schätzerkreises ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verkündete am 28. Juni in Berlin eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 1,6 Prozent zum Jahreswechsel. Bei der Steigerung um 0,3 Prozentpunkte zum Vorjahr handelt es sich um die größte Erhöhung seit der Einführung des Zusatzbeitrags für Krankenkassen.