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Medizinalhanf: Cannabis aus staatlichem Anbau

München, 3.3.2017 | 15:15 | mst

Nach einer Gesetzesänderung können schwerkranke Patienten künftig Cannabis auf Rezept erhalten. Den Anbau wird eine staatliche Cannabisagentur regeln – mindestens 365 Kilogramm pro Jahr werden benötigt.
 

Medizinal-Hanf mit KolbenMedizinalhanf - wird in Deutschland bald unter staatlicher Aufsicht angebaut.
Medizinischer Hanf wird bald unter staatlicher Aufsicht angebaut. Dazu wird eine eigene Cannabisagentur eingerichtet, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am heutigen Freitag mitgeteilt hat.
 
Die Agentur wird ein Ausschreibungsverfahren starten und Privatunternehmen mit dem Anbau beauftragen. Das sei ein guter und wichtiger Schritt, um Schmerzen und Leid von schwerkranken Patienten zu lindern, sagte Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium.
 

Erste Cannabis-Ernte im Jahr 2019

Das BfArM geht davon aus, dass die erste Cannabis-Ernte im Jahr 2019 eingefahren wird. Bis dahin werden schwerkranke Patienten mithilfe von Importen aus den Niederlanden und Kanada versorgt.
                                                                 
Die Cannabisagentur wird die Auslieferung und den Verkauf des Medizinalhanfes an die Apotheken regeln. Selbst anbauen wird die Agentur jedoch nicht, Gewinne darf sie auch nicht machen. Welche Mengen benötigt werden, kann das Bundesinstitut nur abschätzen. Derzeit haben rund 1.000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung, um Cannabis in der Apotheke zu erwerben.
 

Bedarf von mindestens 365 Kilogramm pro Jahr

Bei einem durchschnittlichen Tagesbedarf von einem Gramm pro Person würden demnach 365 Kilogramm jährlich benötigt. Experten erwarten jedoch, dass künftig mehr Patienten mithilfe von Cannabis behandelt werden.
 
Das BfArM betont, dass Arzneimittel aus Cannabis nur solchen Patienten zugänglich gemacht werden sollen, die mit anderen Mitteln nicht zufriedenstellend therapiert werden können.
 
Der Bundesrat hatte im Februar eine Gesetzesänderung gebilligt, nach der schwerkranke Patienten künftig mit Cannabis behandelt werden können. Für die Kosten müssen die gesetzlichen Krankenkassen aufkommen. Sie dürfen eine vom Arzt verordnete Therapie nur in Ausnahmefällen ablehnen.
 
Der Eigenanbau von Cannabis und der Konsum ohne ärztliche Verordnung bleiben weiterhin verboten.

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