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Krankenkassen: KKH erhöht Zusatzbeitrag auf 1,5 Prozent

München, 22.3.2017 | 14:57 | mst

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) erhöht im April ihren Beitrag: Versicherte der Kasse müssen künftig einen Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent bezahlen.
 

Stethoskop mit Euro-ScheinenErhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) erhöht zum 1. April ihren Zusatzbeitrag von 1,2 auf 1,5 Prozent. Das hat die Kasse mit derzeit rund 1,35 Millionen Mitgliedern auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro bedeutet dies eine Erhöhung um 9 Euro im Monat.
 
Zum Jahreswechsel hatten nur einige Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Im Wahljahr hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Kassen einen Zuschuss von 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds gewährt. Zudem sorgt die derzeit gute Konjunktur mit einer hohen Zahl von beitragspflichtig Beschäftigten für stabile Einnahmen der Krankenkassen.
 

Experten sehen Krankenkassen unter Druck

Trotzdem sehen Experten die Kassen weiter unter Druck. Die Kosten werden in den nächsten Jahren weiter ansteigen – auch Reformen im Gesundheitswesen erhöhen die Ausgaben. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) rechnet etwa mit jährlichen Mehrkosten von 4,6 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird nach dieser Prognose bis 2020 auf 1,8 Prozent steigen.

Verbraucher haben Sonderkündigungsrecht

Verbraucher, die von einer Beitragserhöhung betroffen sind, haben ein Sonderkündigungsrecht. Sie können ihre Kasse im Monat der Beitragserhöhung in jedem Fall mit einer Frist von zwei Monaten kündigen – selbst, wenn sie noch keine 18 Monate Mitglied sind.
 
Mit einem Wechsel der Kasse können Versicherte mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 52.200 Euro bis zu 783 Euro jährlich sparen. Bei einem Verdienst von 30.000 Euro beträgt die maximal mögliche Ersparnis 450 Euro pro Jahr.

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