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Krankenkassen: Keine Lesegeräte für neue Gesundheitskarten

München, 14.6.2017 | 12:46 | are

In einem Jahr läuft die Frist ab: Ärzte und Apotheken sollen bis zum 1. Juli 2018 Lesegeräte für die neuen elektronischen Gesundheitskarten anschaffen – ansonsten drohen Strafen. Doch nun gibt es Lieferschwierigkeiten der Kartenlesegeräte. Das geht aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) hervor.

Frau steckt Gesundheitskarte in Kartenlesegerät.Die neuen elektronischen Gesundheitskarten sollen künftig sensible Patientendaten speichern.
Der Termin, bis wann die Lesegeräte von Praxen und Apotheken zur Verfügung gestellt werden sollen, stammt von Gesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU). Nach Ablauf der Frist drohen den Ärzten Strafen. Gröhe wolle nun prüfen, ob die Frist verschoben werden müsse.
 
Zuvor hatten Krankenkassen, Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser in einem Beschluss, welcher der SZ vorliegt, festgestellt, dass das verbleibende Jahr nicht ausreichen werde, um Lesegeräte für alle Praxen zu besorgen. Da die neuen elektronischen Gesundheitskarten künftig sensible Patientendaten speichern sollen, müssen die Lesegeräte sowohl hohe Sicherheitsstandards erfüllen als auch bei allen Karten der Krankenkassen funktionieren.
 

Lieferschwierigkeiten als Grund für die Verzögerung

Verantwortlich für die Verzögerung sind laut Angaben der Zeitung Lieferschwierigkeiten der Industrie. So wurden zwei Unternehmen mit der Entwicklung der neuen Technik beauftragt. Einer der beiden Firmen wurde allerdings die offizielle Zulassung für das Lesegerät verwehrt. Daher gibt es derzeit lediglich ein einziges Unternehmen, das die Geräte verkaufen kann.

Die Gesellschaft Gematik, die im Auftrag von Regierung, Kassen und Ärzten die Einführung der neuen Kartenleser koordiniert, hat nun zusätzlich eine österreichische Firma mit der Entwicklung eines Gerätes beauftragt. Das Produkt soll im Frühling 2018 auf den Markt kommen.

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