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Korrupten Ärzten drohen empfindliche Strafen

München, 29.7.2015 | 14:17 | mst

Niedergelassenen Ärzten, die sich bestechen lassen, droht derzeit keine Strafe. Diese Gesetzeslücke will die Bundesregierung jetzt schließen.
 

Mediziner  nimmt 50-Euro-Scheine entgegenKorrupten Ärzten drohen zukünftig Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.
Ärzten, die sich bestechen lassen, drohen zukünftig empfindliche Strafen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht für niedergelassene Mediziner in schweren Fällen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vor. „Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen“, sagte Bundesminister Maas.
 
Bislang können nur angestellte Ärzte juristisch verfolgt werden, wenn sie etwa Gelder oder Geschenke dafür bekommen, Arzneimittel von bestimmten Firmen zu verschreiben. Niedergelassene Ärzte blieben nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hingegen bislang straffrei. Die Karlsruher Richter hatten 2012 geurteilt, dass die Bestimmungen des Strafrechts für niedergelassene Ärzte nicht gelten würden. Diese hätten weder ein Amt inne noch handelten sie als Beauftragte der gesetzlichen Krankenversicherung.
 

Strafe für alle Heilberufe vorgesehen


Das geplante Gesetz soll regeln, dass bei Korruption allen Angehörigen eines Heilberufs eine Strafe droht. Betroffen sind neben Ärzten auch andere Berufe wie etwa Apotheker oder Heilpraktiker. Zukünftig können Richter bei einer nachgewiesenen Bestechung abhängig vom Strafmaß eine Geld- oder Haftstrafe verhängen. Haftstrafen drohen, wenn es um hohe Bestechungssummen geht oder die Täter als Mitglied einer Bande agieren

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