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City BKK: Krankenkasse wird vom Bundesversicherungsamt geschlossen

München, 4.5.2011 | 15:45 | tei

Zum 1. Juli wird die City BKK vom Bundesversicherungsamt (BVA) geschlossen - ein Novum seit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009. Rund 168.000 Versicherte brauchen nun eine neue Krankenkasse. Jedoch müssen sie sich keine Sorgen um ihre medizinische Versorgung machen, laut BVA sind die Leistungen sicher.

Die City BKK wird zum 1. Juli vom BVA geschlossen. Deren Versicherte müssen nun die Krankenkasse wechseln.Die City BKK wird zum 1. Juli vom BVA geschlossen. Deren Versicherte müssen nun die Krankenkasse wechseln.
Der Grund für die Schließung der City BKK ist recht simpel: Die Ausgaben überstiegen die Einnahmen. Laut Maximilian Gaßner, Präsident des BVA, sei die ökonomische Leistungsfähigkeit der Krankenkasse in Zukunft nicht mehr gewährleistet gewesen. Darum kam das BVA um die Schließung der Kasse letztlich nicht mehr herum. Schon im vergangenen Sommer hatte die City BKK zum ersten Mal eine drohende Zahlungsunfähigkeit bei dem Amt angezeigt - damals konnte die Betriebskrankenkasse noch gerettet werden.

Doch die Sanierungsmaßnahmen fruchteten nicht wie gewünscht. Besonders der enorme Abgang von Mitgliedern im ersten Quartal 2011 hatte die angeschlagene City BKK anscheinend endgültig in den Ruin getrieben. Nach Angaben von Spiegel Online hatte die gesetzliche Kasse ohnehin mit einer prekären Versichertenstruktur zu kämpfen: Nur wenige einkommensstarke Mitglieder, dafür aber eine Vielzahl an Patienten mit hohen Arztkosten. Nach Aussage von Gaßner steht die finanzielle Schieflage der Krankenkasse allerdings nicht mit dem 2009 eingeführten Gesundheitsfond in Verbindung.

Versicherte der City BKK müssen sich jedoch keine großen Sorgen machen. Der bestehende Versicherungsschutz gilt auch weiterhin, rechtlich besteht die Kasse ihren Gläubigern gegenüber bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Leistungen abgewickelt sind. Zusätzlich haben betroffene Verbraucher noch ausreichend Zeit, in eine alternative Krankenkasse zu wechseln. Auch hier gibt es keine Beschränkung: Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kassen verpflichtet, alle Interessenten aufzunehmen - unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

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