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Reform bei Heil- und Hilfsmitteln: Blankoverordnung für den Masseur

München, 16.2.2017 | 11:49 | mst

Der Bundestag verabschiedet heute eine Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung. In einem Modellprojekt dürfen Ärzte für Heilmittel eine Blankoverordnung verschreiben. Über Dauer und Art der Therapie entscheiden dann die Anbieter selbst.

 

Masseurin behandelt Patientin auf LiegeBlankoverordnungen für Heilmittel werden zunächst in Modellprojekten getestet.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat mit den Stimmen von CDU und SPD eine Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung beschlossen. Das Gesetz soll am heutigen Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.

Mit der Reform wird der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dazu verpflichtet, das Hilfsmittelverzeichnis bis Ende 2018 zu aktualisieren. Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln müssen die Krankenkassen künftig zudem neben dem Preis auch die qualitativen Anforderungen berücksichtigen. Patienten sollen außerdem zwischen mehreren kostenfreien Hilfsmitteln wählen können.
 
Die Anbieter müssen Kassenpatienten in Zukunft darüber beraten, welche Hilfsmittel für sie geeignet sind und von den Kassen bezahlt werden. Eventuelle Mehrkosten, die aus eigener Tasche zu zahlen wären, müssen die Anbieter ausweisen.
 

Blankoverordnungen für Heilmittel

Bei Heilmitteln gibt es künftig sogenannte Blankoverordnungen. Der Arzt verordnet wie bisher das Heilmittel. Die Therapeuten – etwa Physiotherapeuten oder Masseure – bestimmen allerdings Auswahl, Dauer und den genauen Ablauf der Therapie selbst. Dies soll zunächst in Modellprojekten getestet werden. Später wird entschieden, ob solche Blankoverordnungen dauerhaft eingeführt werden.
 

Kassen dürfen Diagnosen nicht manipulieren

Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Regelung zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), über den Kassen mit vielen chronisch kranken Versicherten mehr Geld erhalten. Den Krankenkassen wird ausdrücklich untersagt, mit Ärzten Verträge abzuschließen, um die Diagnose von schweren Krankheiten finanziell zu belohnen.
 
Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK) hatte im letzten Herbst öffentlich gemacht, dass solche Absprachen zwischen Kassen und Ärzten weit verbreitet seien.

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