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Reform der Hilfsmittelversorgung: Bei mehr als sechs Dioptrien zahlt bald die Kasse

München, 17.2.2017 | 13:52 | mst

Die Krankenkassen zahlen bei einer Sehschwäche von mehr als sechs Dioptrien künftig die Brille. Bei einer Hornhautverkrümmung gilt ein anderer Wert.
 

Brille mit Buchstaben im HintergrundBei Versicherten mit einer schweren Sehschwäche zahlt künftig häufiger die Krankenkasse die Brille.
Künftig übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Brille, wenn die Sehschwäche mehr als sechs Dioptrien beträgt. Bei einer Hornhautverkrümmung wird bereits ab einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als vier Dioptrien gezahlt.

Darauf weist der Deutsche Blinden- und Behindertenverband (DBSV) hin. Er hat sich nach eigenen Angaben für diese Regelungen eingesetzt, die Teil der am Donnerstag beschlossenen Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung sind.
 
Tatsächlich finden sich die entsprechenden Regelungen im ursprünglichen Gesetzesentwurf nicht. Sie wurden erst nach den Beratungen im Gesundheitsausschuss in das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) aufgenommen.
 

Bislang nur bei maximaler Sehleistung von 30 Prozent mit Brille

Seit dem Jahr 2003 übernahmen die Krankenkassen für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr die Kosten nur, wenn die Sehleistung mit Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 Prozent betrug. Hatten die Versicherten mit einer Sehhilfe eine bessere Sehleistung, zahlte die Kasse nicht.
 
Mit der Reform habe die Große Koalition eine gravierende Lücke bei der Versorgung geschlossen. „Es kann nicht sein, dass Menschen mit schweren Sehfehlern ohne geeignete Sehhilfe bleiben. Die Korrektur der derzeitigen Regelung war überfällig", sagte die Präsidentin des DBSV, Renate Reymann.
 

Regelungen gelten voraussichtlich ab Mitte März

Das Gesetzt tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Der Verband geht davon aus, dass dies Mitte März der Fall sein wird.
 

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