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München, 24.3.2017 | 12:18 | are
7.639 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im letzten Jahr getroffen. In 30 Prozent der Fälle lag tatsächlich ein Behandlungsfehler vor. Angesichts von knapp 700 Millionen ambulanten und 20 Millionen stationären Behandlungsfällen ist die Zahl allerdings gering.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.
Aus der Prognose des GKV-Schätzerkreises ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.