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München, 18.9.2017 | 12:34 | mst
Die Krankenkasse hilft Versicherten, wenn diese einen Behandlungsfehler vermuten. Eine aktuelle Umfrage zeigt: Viele Versicherte wissen um diese Unterstützung.
Bei der AOK wurden allein im vergangenen Jahr 15.104 Verdachtsfälle gemeldet. Die meisten betrafen chirurgische oder unfallchirurgische Eingriffe. In knapp einem Viertel aller Fälle wurde ein Behandlungsfehler bestätigt.
Die AOK will Behandlungsfehler schneller und patientenorientierter aufklären. Dazu müsste das Patientenrecht von 2013 nachgebessert werden. „Wir brauchen Änderungen bei der Hinweispflicht des behandelnden Arztes auf einen Behandlungsfehler“, sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands. Außerdem müssten die Regelungen zum Nachweis eines Fehlers erleichtert werden. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers sollte künftig ausreichen.
Als Übergangslösung fordert die AOK einen Entschädigungs- und Härtefallfonds. Dadurch sollten besonders schwer betroffene Versicherte finanziell entlastet werden.
Nur 44 Prozent der Befragten wussten, dass die Krankenkassen bei einem Behandlungsfehler auch selbst verpflichtet sind, Schadenersatzansprüche gegen Ärzte durchzusetzen. Wurden sie darüber informiert, hielten dies jedoch 61 Prozent für sehr wichtig.
Die Folgekosten von fehlerhaften Behandlungen sind hoch. Nach Angaben des Bundesverbands erhielt die AOK im vergangenen Jahr insgesamt 34 Millionen Euro an Schadenersatz für die Kranken- und 7,7 Millionen Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung.
Für die Umfrage hatte das Institut YouGov rund 1.800 gesetzlich Krankenversicherte online befragt.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.
Aus der Prognose des GKV-Schätzerkreises ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.