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Start der Heizsaison Diese Rechte haben Mieter, wenn die Heizung nicht funktioniert

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Am 1. Oktober startet die Heizsaison in Deutschland. Das heißt, ab diesem Tag haben Mieter Anspruch darauf, dass in ihrer Wohnung die Heizung funktioniert. Und da eine Kaltfront heraufzieht, werden wir die Heizung an diesem Wochenende wahrscheinlich auch schon benötigen. 

Heizung: Am 1. Oktober startet die Heizsaison.
Ab 1. Oktober haben Mieter Anspruch darauf, dass die Heizung in ihrer Wohnung funktioniert.
Unter einer funktionierenden Heizung wird verstanden, dass sich die Wohnräume tagsüber auf mindestens 20 Grad beheizen lassen. Im Flur reichen 15 Grad aus. Auf diese Mindesttemperaturen haben Sie laut Mietrecht auch dann ein Anrecht, wenn in Ihrem Mietvertrag andere Temperaturen festgelegt sind.
 

Bei einer Raumtemperatur von weniger als 15 Grad besteht Gesundheitsgefahr

Können diese Temperaturen nicht erreicht werden oder die Wohnung bleibt ganz kalt, sollten Sie sich als erstes mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Herrschen weniger als 15 Grad, muss der Vermieter unverzüglich handeln, denn es besteht Gefahr für Ihre Gesundheit.
 

Setzen Sie Ihrem Vermieter eine Frist

Erreichen Sie Ihren Vermieter nicht, setzen Sie ihm eine Frist per Mail oder Anrufbeantworter. Als angemessen gelten hier in der Regel drei oder vier Tage. Meldet sich Ihr Vermieter nicht innerhalb dieser Frist, können Sie selbst einen Installateur mit der Reparatur Ihrer Heizung beauftragen.

Als Mieter haben Sie übrigens die Pflicht, Ihre Wohnung ausreichend zu beheizen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber. Hier erklären wir auch, wann Sie Anspruch auf Mietminderung haben. 

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