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Gesetzentwurf verbietet Schiefergas-Förderung in Wasserschutzgebieten

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Die Förderung von Schiefergas soll in Deutschland künftig erlaubt sein - außer in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten. Medienberichten zufolge haben Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Aktuell wird für hydraulic fracturing (kurz: Fracking) das Bergrecht angewandt, das keine konkreten Regeln für die umstrittene Methode vorsieht.

Offene Gasflamme eines Gasherdes.
Künftig soll es eine gesetzliche Regelung zum Fracking geben - Gas könnte in Deutschland dann günstiger werden.
Durch das Tabu in geschützten Gebieten wäre etwa ein Siebtel der Landesfläche von der Förderung ausgenommen, wie die Süddeutsche Zeitung am Dienstag berichtet. Außerhalb der Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete wären laut dem Entwurf die jeweils zuständigen Behörden verantwortlich.

Bevor das Schiefergas gefördert werden darf, muss die Umweltverträglichkeit der Methode für das jeweilige Gebiet geprüft werden - potenzielle Investoren müssen die Umweltprüfung laut Gesetzentwurf bereits im Vorfeld nachweisen. Zudem können die Behörden dem Fracking trotz bestandener Prüfung eine Absage erteilen. Sie müssen etwa Gefahren fürs Grundwasser ausschließen können. Auf diese Weise sollen strengere Auflagen umgesetzt werden. In dem Entwurf heißt es weiter, dass sämtliche Belange des Umweltschutzes sorgfältig und strukturiert beurteilt werden müssen.

Spätfolgen für die Umwelt können bislang noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Beim Fracking werden die Gesteinsschichten mithilfe von chemischen Substanzen gelockert, damit das eingeschlossene Gas entweichen kann. Es besteht die Gefahr, dass auf diese Weise verschiedene Chemikalien ins Grundwasser gelangen. Rösler geht davon aus, dass sich die Industrie um umweltschonende Methoden bemüht. Bislang haben laut dem SZ-Bericht schon Unternehmen wie ExxonMobil, die BASF-Tochter Wintershall oder auch BNK Petroleum Interesse bekundet. Der Bundesrat muss dem Gesetzesentwurf jedoch noch zustimmen. Die rot-grüne Mehrheit in der Länderkammer will eine endgültige Entscheidung allerdings aufschieben, bis alle eventuellen Risiken geklärt sind.