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Gaslieferstopp Habecks Notfallplan bei Gas-Embargo

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck trifft für den Fall eines Gaslieferstopps weitere Vorkehrungen. Habeck will demnach vor allem in der Stromerzeugung Gas einsparen.

Habecks Notfallplan bei Gas-Embargo
Bei einem Gaslieferstopp hält Habeck einen Notfallplan bereit.
Bis jetzt importiert Russland Gas nach Deutschland, aber wie lange noch ist ungewiss. Aus diesem Grund hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Notfallplan Gas erarbeitet. Im letzten Jahr wurden rund 15 Prozent des Stroms in Gaskraftwerken produziert. Im Fall eines Gas-Embargos würden Gaskraftwerke mit Strafzahlungen belegt werden, damit sie unrentabel werden. Nur Gaskraftwerke, die auch Fernwärme liefern, dürften normal weiterproduzieren. Die Gaskraftwerke sollen durch alte Kohle- und Ölkraftwerke ersetzt werden, die sich bereits jetzt in der Netzreserve befinden. Für den Vorrat an Brennstoffen und ausreichend Personal werden die Kraftwerksbetreiber entsprechend entschädigt. Auswirkungen auf den Strompreis werden nicht erwartet, da die Stromerzeugung aus Kohle billiger ist. Weiterhin soll der Notfallplan den geplanten Kohleausstieg nicht verschieben. Die Kohlekraftwerke würden lediglich als Notfallreserve dienen und nur bis zum 31. März 2024 gelten. Über ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung des Notfallplans wird in den nächsten Tagen abgestimmt.