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Bayerns Umweltminister Huber will Fracking im Freistaat verhindern

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Bayerns Umweltminister Marcel Huber (CSU) will unkonventionellem Fracking im Freistaat den Riegel vorschieben. Wie verschiedene Medien am Wochenende berichteten, will Huber dies über das Wasserrecht in Bayern bewerkstelligen. Gänzlich verbieten kann er Fracking indes nicht, da die entsprechenden Genehmigungsverfahren dem Bundesrecht unterliegen. Jedoch muss zumindest für Wasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebiete eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Ein Teil davon ist die wasserwirtschaftliche Überprüfung in den jeweils betreffenden Bundesländern.
 

Eine Fracking-Anlage in den USA.
Fracking wie in den USA soll es im Freistaat nicht geben, wenn es nach Bayerns Umweltminister Huber geht.
Beim Fracking werden Chemikalien in tiefliegende Schiefergesteinsschichten gepresst, um dort eingeschlossenes Gas freizusetzen und fördern zu können. Huber hat den Bezirksregierungen und Wasserwirtschaftsämtern bereits aufgetragen, sämtliche Anträge für Bohrungen mithilfe des umstrittenen Fracking-Verfahrens abzulehnen. Auch reine Probebohrungen sind damit untersagt. Er wolle damit das klare Signal geben, dass Fracking in Bayern unerwünscht sei, sagte er dem Bayerischen Rundfunk am Samstag. Die Gasfördermethode gefährde das Trinkwasser.

Kritik kam umgehend vonseiten Hubert Aiwangers, dem Vorsitzenden der Freien Wähler: Er hält die Anordnungen des bayerischen Umweltministers für „Augenwischerei“, da Fracking gemäß des Bundesrechts grundsätzlich erlaubt sei. Dadurch laufe Hubers Plan außerhalb von Wasserschutzgebieten ins Leere. Aiwanger fordert ein komplettes Fracking-Verbot, das direkt im Bergrecht verankert wird, dem die Fördermethode hierzulande derzeit unterliegt.

Bereits im Juli hatten sich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf ein partielles Fracking-Verbot geeinigt, das nach der parlamentarischen Sommerpause in Angriff genommen wird: Demnach soll unkonventionelles Fracking oberhalb von 3.000 Metern über entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz geregelt werden. Konventionelles Fracking, bei dem lediglich in horizontalen Gesteinsschichten, gebohrt wird, bleibt jedoch weiterhin erlaubt. Einzige Ausnahme sind hier Wasserschutz-, Heilquellen- oder Trinkwassergewinnungsgebiete sowie der Einzugsbereich von Talsperren und Seen.
 

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