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Bußgeldkatalog: Mit diesen Strafen müssen E-Scooter-Fahrer rechnen

München, 22.4.2020 | 15:43 | whe

Langsam werden die Ausgangbeschränkungen im Zuge der Corona-Krise gelockert und E-Scooter-Fahrer hoffen, schon bald wieder unbeschwert durch die Stadt düsen zu können. Doch trotz aller Freude ist Vorsicht geboten – denn bei Verkehrsverstößen kann es auch mit dem E-Scooter schnell teuer werden! Wir verraten, mit welchen Strafen Sie rechnen müssen.
 

Mann fährt auf einem E-Scooter über eine Straße.Verstöße im Straßenverkehr können auch mit dem E-Scooter teuer werden.
Besonders in den warmen und freundlichen Monaten erfreuen sich E-Scooter großer Beliebtheit. Trotz der flinken und agilen Art der Fortbewegung sollen sich Fahrer der elektrischen Roller aber darüber bewusst sein, dass auch für sie strenge Regeln im Straßenverkehr gelten. Werden diese nicht beachtet, drohen teils hohe Geldstraßen und sogar Führerscheinentzug.

Relativ niedrige Geldstrafen drohen, wenn ein E-Scooter die allgemeinen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme nicht erfüllt. Fehlt beispielsweise die Glocke, werden 15 Euro Strafe fällig. Fehlt die Beleuchtung am Fahrzeug droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz wird mit 40 Euro geahndet.

Jeweils mit 10 Euro geahndet werden die folgenden Verstöße:
 
  • zu zweit auf einem E-Scooter fahren
  • freihändig fahren
  • Richtungsänderung nicht anzeigen
  • mit Anhänger fahren
  • E-Scooter an ein anderes Fahrzeug anhängen

Hohe Bußgelder bei Gefährdung anderer

Deutlich teurer sind dagegen Vergehen im fließenden Straßenverkehr. Werden Sie zum Beispiel beim Fahren auf dem Gehweg erwischt, zieht dies eine Geldstraße in Höhe von 55 Euro nach sich. Denn das Fahren auf dem Gehweg ist, sofern nicht anders ausgewiesen, strengstens verboten! Wird auf dem Gehweg ein Unfall verursacht, kann die Strafe sogar auf 100 € steigen.
 
Das Überfahren einer roten Ampel wird mit einer Strafe von 60 Euro belegt. War die Ampel bereits mehr als eine Sekunde rot, sind es 100 Euro. Nochmals teurer wird es, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden (160 Euro) oder es zu Sachbeschädigung kommt (180 Euro).

Alkohol am Lenker wird besonders hart bestraft

Besonders hoch fallen Strafen bei Alkohol am Lenker aus. Ab 0,5 Promille drohen 250 Euro Geldstrafe, zwei Punkte sowie Führerscheinentzug. Für Fahrer in der Probezeit liegt die Promillegrenze sogar bei 0,0. Bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss kann sich das Bußgeld auf bis zu 1.500 Euro und der Führerscheinentzug auf bis zu drei Monate erhöhen. Bei mehr als 1,1 Promille am Steuer droht sogar Freiheitsentzug.

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