Eine Gewerbe- bzw. Firmenrechtsschutzversicherung wird für jede Art von Selbständigkeit angeboten: Gewerbebetreibende, Unternehmer oder Freiberufler. Wer als Unternehmer seine Rechtsinteressen gerichtlich durchsetzen möchte, benötigt hierfür in der Regel einen Rechtsanwalt. Anwälte sind jedoch nicht gerade günstig, vor allem dann nicht, wenn der Rechtsstreit über mehrere Instanzen geht.
Ein Gewerberechtsschutz kann von einer Einzelperson (Alleinunternehmer oder Gewerbetreibender) zum Schutz ihrer unternehmerischen Tätigkeit abgeschlossen werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung für den gesamten Betrieb oder eine Firma abzuschließen. Für diese Form von Rechtsschutzversicherung werden meist die Bezeichnungen Gewerbe-, Betriebs- und Firmenrechtschutzversicherung verwendet.
Eine Rechtsschutzversicherung ist im Grunde für Unternehmer unentbehrlich, da Recht ständig neu gesetzt, verändert, erweitert und erneuert wird. Personen, die ein Gewerbe betreiben, einen Betrieb oder Fima besitzen und leiten, fehlt meist die Zeit und das Fachwissen, um sich mit sämtlichen Gesetzen und Verordnungen vertraut zu machen. Deshalb sollten sie ihre unternehmerische Tätigkeit durch eine Rechtsschutzversicherung schützen.
Durch die damit verbundene finanzielle und zeitliche Entlastung kann sich der Unternehmer weitestgehend auf das Tagesgeschäft konzentrieren und somit seine wirtschaftliche Existenz sichern. Gerät beispielsweise der Versicherte wegen seiner Steuererklärung mit dem Finanzamt in Konflikt und es kommt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dann übernimmt die Versicherung in der Regel die Verfahrenskosten.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung enthält meist folgende Leistungsarten:
Welche Leistungen ein Gewerberechtsschutz letztlich beinhaltet, hängt davon ab, welche Rechtsschutzleistungen der Versicherer anbietet und welche davon vom Versicherungsnehmer gewählt werden. Da Rechtsschutzversicherungen nach dem Bausteinprinzip abgeschlossen werden, kann der Selbstständige den Versicherungsschutz gemäß seiner beruflichen Situation auswählen.
Beispielsweise kann ein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für Nebengeschäfte oftmals optional in den Versicherungsschutz integriert werden. Für bestimmte Berufsgruppen ( z. B. Landwirte, Anwälte oder Heilberufe) werden häufig spezielle Rechtsschutzversicherungen angeboten.
Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung können Firmeninhaber nicht nur sich selbst in ihrer Funktion als Arbeitgeber, sondern auch die Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter versichern. Dies ist lohnenswert, da zum Beispiel ein vermeintlicher Produktionsfehler hohe Prozesskosten zur Folge haben kann.
Klagen gegen Führungskräfte oder Mitarbeiter können den Produktionsablauf stören und die Produktivität senken. Eine Firmenrechtsschutzversicherung bietet in solchen oder ähnlichen Problemfällen juristischen Beistand und somit eine zeitliche und finanzielle Entlastung. Ein Firmenrechtschutz gliedert sich meist in folgende Bereiche:
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