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Rechtsschutz Informationen

Wenn man sich nicht jedes Jahr aufs Neue mit der Steuererklärung abmühen oder Bußgeldbescheiden ohnmächtig ergeben will, ist es ratsam über einen Steuer Rechtsschutz zu verfügen. Durch einen Steuer- oder Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz können auch Normal- und Geringverdiener ihre Rechtsinteressen professionell geltend machen.

Der Strafrechtsschutz garantiert eine leistungsstarke Verteidigung. Rechtsschutzversicherungen beinhalten in der Regel eine dreimonatige Wartezeit. Erst nach Ablauf dieser Frist, hat der Versicherte Anspruch auf Versicherungsleistungen. Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit sind die Ausnahme von der Regel.

Rechtsschutz durch eine Versicherung gibt es für viele Bereichen, daher sollte man sich seiner eigenen Risiken bewusst werden und einen Rechtsschutz Versicherungsvergleich durchführen. Zudem kann man durch einen genauen Rechtsschutzversicherungen Preisvergleich eine Menge Zeit und Geld sparen.

Viele Versicherungskunden profitieren von einem hohen Sparpotenzial, wenn sie rechtzeitig ihre Rechtsschutzversicherung kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Dies gilt nicht nur Einzel- und Privatpersonen: Mit einem Familienrechtsschutz können Sie sich und Ihre Liebsten kostensparend versichern. Darüber hinaus haben Freiberufler und Unternehmer die Möglichkeit, einen Rechtsschutz für Selbständige abzuschließen.
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Arbeitsrechtsschutz

Beim Arbeitsrechtsschutz unterscheiden Versicherungsunternehmen zwischen Tarifen für Selbständige und Angestellte. Einen Arbeitsrechtsschutz gibt es in den folgenden Ausprägungen:

In der heutigen Zeit sind viele Arbeitsprozesse komplex, kostenintensiv und international. Wer durch ein verfahrenstechnisches Problem oder fehlerhaftes Arbeiten einen Liefertermin versäumt oder ein fehlerhaftes Produkt ausliefert, auf den können Entschädigungsforderungen oder gar die Kündigung zukommen. In solchen existenzbedrohenden Fällen ist es praktisch, einen privaten Rechtsschutz zu haben, denn dieser ist Voraussetzung für den Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung. Den Arbeitsrechtsschutz gibt es nur in Verbindung mit einem allgemeinen Privatrechtsschutz.

In vielen arbeitsrechtlichen Verfahren sieht sich ein einzelner Angestellter oder Unternehmer oftmals mit einer Übermacht konfrontiert, die über enorme finanzielle und juristische Mittel verfügt. Schon allein deshalb ist der "kleine Mann" oft eingeschüchtert und traut sich nicht, sein Recht vor Gericht zu erstreiten. Mit einer Privat- und Arbeitsrechtsschutzversicherung können Nichtselbstständige und Selbstständige auf Augenhöhe dem juristischen Gegner begegnen und den Gang vor das entsprechende Gericht wagen.

Arbeitsrechtsschutz für Selbstständige

Falls Sie selbstständig tätig sind, sollten Sie sich genau erkundigen, welche Art von Arbeitsrechts-schutz für Sie in Frage kommt. Sind Sie beispielsweise auch international tätig, sollte ihre private Arbeitsrechtsschutzversicherung auch ausländische Fälle abdecken. Da Selbstständige einem größeren Risiko ausgesetzt sind, in teure Gerichtsverfahren verwickelt zu werden und ein größerer Risikobereich abgedeckt werden muss, zahlen diese meist höhere Tarifbeiträge für ihren Privat- und Arbeitsrechtsschutz als Nichtselbstständige.

Da ein anhängiges Gerichtsverfahrens sehr hohe Kosten verursacht, kann allein die Verfahrenseröffnung bereits das Ende einer unternehmerischen Tätigkeit bedeuten. Daher lohnt sich schon mittelfristig der Abschluss einer Versicherung für Arbeitsschutz: Diese übernimmt die Kosten für Gerichtsverfahren, Zeugenvorladungen, Rechtsanwälte und Gutachter.

Personenkreis: Arbeitsrechtsschutz für Selbstständige

Beim Arbeitsrechtsschutz bestehen Leistungsansprüche für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit. Funktionell erstreckt sich der Arbeitsrechtsschutz bei Selbstständigen auf die Verteidigung, Wahrung und Geltendmachung von rechtlichen Interessen aus einer Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person. Auch wenn der Versicherungsnehmer einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht und seine Ehegattin angestellt ist, besteht für die Frau ein Versicherungsschutz. Ebenso ist der Versicherungsnehmer für eine neben der Selbstständigkeit ausgeübte Angestelltentätigkeit versichert.

Leistungsbereiche und Ausschlüsse: Arbeitsrechtsschutz für Selbstständige

Der Arbeitsrechtsschutz für Selbstständige umfasst in der Regel:

  • Schadenersatz Rechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Sozialgerichts Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes Rechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz

Weder der Privat- noch der Arbeitsschutzrecht umfasst die Verteidigung, Wahrung und Geltendmachung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeuges. Für die Abdeckung dieser Bereiche bedarf es einer weiteren spezifischen privaten Rechtsschutzversicherung, wie z.B. eines Verkehrsrechtsschutzes.

Arbeitsverhältnisse sind abzugrenzen von selbstständigen Tätigkeiten. Im Einzelfall kann eine Unterscheidung allerdings schwierig sein. Der Anspruch auf eine Rechtsschutzversicherung aus einem Arbeitsverhältnis liegt daher unter anderem nicht vor bei

  • gesetzlichen Vertretern juristischer Personen,
  • arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen oder
  • nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnissen.

Ein Anspruch besteht hingegen bei

  • Ansprüchen gegen den Insolvenzverwalter,
  • Ansprüchen aus einem Arbeitgeberdarlehen,
  • Eingruppierungs- oder Beihilfestreitigkeiten des öffentlichen Dienstes,
  • geringfügig Beschäftigten oder
  • Heimarbeitsverhältnissen.

Arbeitsrechtsschutz für Nichtselbstständige

Für Angestellte hat der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung den gleichen Nutzen wie für Selbstständige. Für angestellte Arbeitnehmer besteht jedoch ein weiterer wichtiger Grund, eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abzuschließen: Ein Arbeitnehmer oder Angestellter, der nicht im öffentlichen Dienst arbeitet, unterliegt einem erhöhten Kündigungsrisiko.

Ein Versicherungsschutz beinhaltet hier die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. Ein Arbeitsrechtsschutz besteht also prinzipiell für Ansprüche, die ein Arbeitnehmer, ein Angestellter des öffentlichen Dienstes oder ein Beamter durch den Gesetzgeber oder durch Tarif- und Arbeitsverträge erhält.

Personenkreis: Arbeitsrechtsschutz für Nichtselbstständige

Durch die Kombination von Privat- und Arbeitsrechtsschutzversicherung besteht für Privatleben und Beruf des Versicherungsnehmers und seines Partners (sofern diese keine selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von jährlich mehr als 6.000 Euro ausüben) ein weitgehender Versicherungsschutz. Daneben sind in der Regel auch Kinder bis zum 25. Lebensjahr oder bis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit mitversichert.

Wird einem Nichtselbständigen eine gesetzlich zugesicherte Leistung oder Mindestanforderung vorenthalten, kann sich dieser mit Hilfe seiner ArbeitsRechtsschutzversicherung dagegen zur Wehr setzen. Gerade in Zeiten betrieblicher oder staatlicher Rationalisierungsprozesse ist es sinnvoll, einen umfassenden privaten Arbeitsrechtsschutz zu haben. Auch wenn der Kündigungsschutz in Deutschland nach wie vor stark ist, bedarf es finanzieller und juristischer Hilfe, diesen notfalls über mehrere Gerichtsinstanzen hinweg einzuklagen.

Leistungsbereiche: Arbeitsrechtsschutz für Nichtselbstständige

Ein privater Arbeitsrechtsschutz kann folgende Rechtsbereiche abdecken:

  • Schadenersatz Rechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer Rechtsschutz vor Gericht
  • Sozialgerichts Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes Rechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
  • Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Ganz gleich, ob es um Abmahnung, Kündigung, Versetzung, Lohn, Urlaubsansprüche, oder Weih-nachtsgeld geht, oder um die Herausgabe von Arbeitspapieren, Zeugniserteilung, Abfindung oder Mutterschutz - mit einer Privat- und Arbeitsrechtsschutzversicherung können Sie ihr Recht verteidigen und wahrnehmen.

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