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Arbeitsrechtsschutz

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung unterstützt Sie finanziell, wenn Sie in einen arbeitsrechtlichen Streitfall geraten – bis hin zur vereinbarten Versicherungssumme. Je nachdem, ob Sie eine Selbstbeteiligung in Ihrem Rechtsschutz gewählt haben, übernimmt die Versicherung die Kosten komplett oder abzüglich dieses Betrags.

Die Waage von Justitia und ein Richterhammer

  1. Gründe für einen Rechtsstreit am Arbeitsplatz
  2. Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer
  3. Leistungen einer Arbeitsrechtsschutzversicherung
  4. Typische Streitfälle im Arbeitsrecht 
  5. Wartezeit beim Arbeitsrechtsschutz
  6. Häufige Fragen zum Arbeitsrechtsschutz
  7. Arbeitsrechtsschutz-Vergleich von CHECK24

Gründe für einen Rechtsstreit am Arbeitsplatz

Quelle: Generali-Streitatlas 2019
Gründe für Rechtsstreit am Arbeitsplatz 2019
Vergütung 30,9 %
ordentliche Kündigung  15,9 %
Arbeitszeugnis 13,5 %
Abmahnung 9,0 %
Urlaub 8,2 %
Sonstige 22,6 %

Die Arbeitswelt ist ein Bereich mit hohem Konfliktpotential. Häufig lassen sich Konflikte im Beruf intern lösen. Was aber, wenn der Streit eskaliert und keine Einigung in Sicht ist?

Als Hauptursache für einen Rechtsstreit im Arbeitsrecht zählt die Vergütung – jeder dritte Streitfall dreht sich um das Gehalt. Platz zwei und drei bele­gen Kündigungen und unge­rechte Arbeitszeugnisse, gefolgt von Abmahnungen und Streitigkeiten über Urlaub. Als Arbeitnehmer – in der privaten Wirt­schaft oder im öffentlichen Dienst – kann es also durchaus vorkommen, dass Sie in einen Streitfall verwickelt werden, der sich nicht ohne juris­tisch­en Beistand lösen lässt.

In einem solchen Fall unterstützt Sie der Arbeitsrechtsschutz – im gängigen Sprachgebrauch auch Berufsrechtsschutz genannt – und übernimmt die anfallenden Aufwendungen.

In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass die Kosten für Streitfälle im Arbeitsrecht bis zur ersten Instanz selbst zu tragen sind – unabhängig davon, ob der Prozess gewonnen oder verloren wird. Da der Streitwert oftmals mehrere Tausend Euro betragen kann, lohnt es sich in jedem Fall, eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abzuschließen.

Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer

Um nicht auf hohen Anwalts- und Gerichtskosten eines Rechtsstreits mit Ihrem Arbeitgeber sitzen zu bleiben, lohnt sich der Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung. Der zusätzliche Baustein, der nur in Kombination mit mindestens dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden kann, unterstützt Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten – angefangen bei einer telefonischen Beratung durch einen Anwalt bis hin zu einem Rechtsstreit vor Gericht.

Wer gilt als Arbeitnehmer?

Die Rechtsprechung behandelt jemanden in der Regel als Arbeitnehmer, wenn er in seinem Arbeitsverhältnis

  • weisungsgebunden ist
  • in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber steht
  • fremdbestimmte Arbeit tätigt, auch wenn er sich dabei die Zeit und Arbeit frei einteilen kann

Leistungen einer Arbeitsrechtsschutzversicherung

Die Versicherung unterstützt Sie bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber und übernimmt dabei die Kosten, unter anderem für:

  • Ihren Anwalt (in der Regel freie Anwaltswahl)

  • Gerichtsverfahren

  • Zeugen

  • Gutachter und Sachverständige

  • je nach Tarif: Mediation (Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung)

Typische Streitfälle im Arbeitsrecht 

  • Ungerechtfertigte Kündigung

    Ihr Chef legt Ihnen völlig unerwartet das Kündigungsschreiben auf den Tisch. Sie halten die Kündigung für nicht gerechtfertigt. Der Fall landet vor dem Arbeitsgericht.

    Versicherungsleistungen

    Der Rechtsstreit zieht sich durch die Instanzen – nach mehrmonatigen Verhandlungen gibt das Landesarbeitsgericht Ihnen schließlich recht. Ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt alle in diesem Zeitraum angefallenen Kosten.

  • Ungerechtes Arbeitszeugnis

    Sie verlangen von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis. Leider fällt das Zeugnis nicht Ihren tatsächlichen Leistungen entsprechend aus. Sie gehen juristisch dagegen vor.

    Versicherungsleistungen

    Sie einigen sich mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich in einer Mediation. Ihr Arbeitsrechtsschutzversicherer trägt die Kosten für die telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt und die Mediation durch einen unabhängigen Vermittler.

  • Streitigkeiten um ausstehendes Gehalt

    Sie sind mit Ihrem Job unzufrieden und entschließen sich zu kündigen. Nach der ordentlichen Kündigung weigert sich Ihr Chef, die ausstehenden Monatsgehälter Ihrer dreimonatigen Kündigungsfrist zu bezahlen. Da alle Vermittlungsversuche scheitern, ziehen Sie vor Gericht.

    Versicherungsleistungen

    Aufgrund einer komplexen Sachlage landet der Fall schließlich vor dem Bundesarbeitsgericht. Ihre Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht lässt Sie Ihren Anwalt frei wählen und übernimmt alle im Rahmen des Gerichtsverfahrens anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.

  • Diskriminierung am Arbeitsplatz

    Sie haben Ärger mit Ihren Kollegen und werden Opfer von Anfeindungen und Mobbing. Nach einer Beschwerde Ihrerseits spielt Ihr Vorgesetzter den Vorfall herunter und weigert sich, etwas gegen die Diskriminierungen zu unternehmen.

    Versicherungsleistungen

    Sie lassen sich zunächst telefonisch durch Ihren Anwalt beraten und verlangen schließlich von Ihrem Arbeitgeber Schadensersatz beziehungsweise Schmerzensgeld für die entstandenen psychischen Schäden. Ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt die anfallenden Kosten.

  • Disziplinarverfahren gegen Beamte

    Ihnen wird als Beamter die Verletzung Ihrer Amtsverschwiegenheit vorgeworfen. Ein Disziplinarverfahren wird gegen Sie eingeleitet und es droht die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.

    Versicherungsleistungen

    Sie möchten gerichtlich gegen das Disziplinarverfahren vorgehen und engagieren einen Anwalt. Letztlich können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich einigen. Die Anwaltskosten und die Kosten der Mediation trägt Ihr Arbeitsrechtsschutz.

Wartezeit beim Arbeitsrechtsschutz

Für die Arbeitsrechtsschutzversicherung besteht eine Wartezeit, die vom jeweiligen Tarif abhängig ist. Ausschlaggebend hierbei ist der Zeitpunkt, der den Schaden – hier: den Arbeitsrechtsstreit – ausgelöst hat. Dieser muss nach Ablauf der Wartezeit liegen, damit Versicherungsschutz besteht. Für Ereignisse, die vor Abschluss der Versicherung oder während der Wartezeit passieren, besteht kein Versicherungsschutz.

Beträgt die Wartezeit beispielsweise drei Monate, beginnt der Versicherungsschutz erst drei Monate nach dem Abschluss des Arbeitsrechtsschutzes.

Häufige Fragen zum Arbeitsrechtsschutz

  • Was ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?

    Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung, auch Berufsrechtsschutz genannt, können sich Arbeitnehmer vor Kosten schützen, die im Falle rechtlicher Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber entstehen.

    Möchte der Arbeitnehmer beispielsweise

    • juristisch gegen eine Kündigung oder Abmahnung vorgehen,
    • ausstehendes Gehalt oder Urlaubsgeld einfordern oder
    • sich gegen ein ungerechtfertigtes Arbeitszeugnis wehren,

    leistet die Arbeitsrechtsschutzversicherung finanzielle Unterstützung.

  • Wer ist über den Arbeitsrechtsschutz versichert?

    Für Streitfälle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit können sich

    • Arbeitnehmer,
    • Beamte und
    • Angestellte im öffentlichen Dienst

    durch eine Arbeitsrechtsschutzversicherung absichern. Auch Familienangehörige können mitversichert werden.

    Für Selbstständige besteht die Möglichkeit, eine Firmenrechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese schützt den Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit.

    Alternativ können Selbstständige eine private Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Beruf abschließen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie Familienangehörige mitversichern möchten, die als Arbeitnehmer, Beamte oder im öffentlichen Dienst tätig sind!

  • Was kostet eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?

    Eine günstige Arbeitsrechtsschutzversicherung gibt es für unverheiratete Arbeitnehmer bereits ab circa 6,30 Euro im Monat. Da der Arbeitsrechtsschutz nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden kann, handelt es sich dabei um den Gesamtbetrag für beide Bausteine.

  • Sind die Beiträge einer Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?

    Ja, die Beiträge für eine Arbeitsrechtsschutzversicherung werden als Werbungskosten anerkannt und sind deshalb steuerlich absetzbar

    Da der Arbeitsrechtsschutz nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden kann, sind die Versicherungsbeiträge anteilig absetzbar.

 

Arbeitsrechtsschutz-Vergleich von CHECK24

Glückliche Frau vor dem Laptop

Unterschiedliche Versicherer bieten jeweils andere Leistungen bei der Arbeitsrechtsschutzversicherung an. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.

Nutzen Sie deshalb den kostenfreien Arbeitsrechtsschutz-Vergleich von CHECK24! Auf Basis Ihrer Angaben werden passende Angebote herausgesucht und übersichtlich aufgelistet. So finden Sie den günstigsten Tarif mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihren individuellen Bedarf. Anschließend können Sie den Vertrag auf Wunsch gleich online abschließen.

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Sie schließen für Ihren bestehenden Rechtsfall ein Soforthilfe-Paket ab in Kombination mit einer passenden Rechtsschutzversicherung für zukünftige Fälle. 

Auszeichnung von Handelsblatt & ServiceValue

CHECK24 ist der beste Dienstleiste in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das hat ServiceValue im Auftrag des Handelsblatts ermittelt. CHECK24 sicherte sich bei der Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2023” den ersten Rang.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Arbeitnehmer:
Sie sind als Arbeitnehmer erwerbstätig.

Hinweis: Eine Absicherung des Baustein Beruf ist nicht möglich, wenn Sie einen Anstellungsvertrag haben (z.B. Geschäftsführer).

Selbständig/Freiberuflich:
Sie sind hauptberuflich (oder nebenberuflich mit einem Jahresumsatz über 22.000€) als Selbständiger/ Freiberufler erwerbstätig.

Beamter/Öffentlicher Dienst:
Sie sind Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst.

Azubi/Student:
Sie befinden sich in Ausbildung/im Studium.

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Bezug Ihres Lebensunterhalts überwiegend aus einer Rente.

Ohne berufliche Tätigkeit:
Keine der anderen Angaben passt.

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Die Beispielrechnung (Stand 29/02/2024) basiert auf folgenden Angaben: Familienstatus: Single; Versicherungsnehmer: Arbeitnehmer; Geburtsdatum: 05.06.2000; Postleitzahl: 35683; Versicherte Bereiche: Privat, Beruf; Selbstbeteiligung: 500 Euro; Zahlweise: monatlich.

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