Urteil: Studentische Krankenversicherung endet mit 37 Jahren
Die studentische Krankenversicherung endet spätestens in einem Alter von 37 Jahren. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
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Die studentische Krankenversicherung endet spätestens in einem Alter von 37 Jahren. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung beschlossen.
Die Besteuerung von Kampfhunden, muss grundsätzlich bezahlbar und verhältnismäßig sein. Das hat der Bundesverwaltungsgerichtshof am Donnerstag entschieden.
CHECK24 ist zur Nummer eins der Vergleichsportale gekürt worden. Die Auszeichnung Service-Champion erhält das Portal zum zweiten Mal in Folge.
Am Samstagabend wurden bei Hamm zwei nicht angeleinte Hunde von einem ICE erfasst und getötet. Dem Hundehalter drohen nun teure Schadensersatzklagen.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat einen Leitfaden vorgestellt, der den Tarifwechsel für Versicherte erleichtern soll.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Krankenkassen müssen die Behandlungskosten im EU-Ausland übernehmen, falls eine Behandlung vor Ort nicht möglich ist.